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Studiengänge >> Soziale Arbeit 2011 B.A. >> Rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit


Code:158950
Modul:Rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit
Module title:Legal Foundations of Social Work
Version:2.0 (07/2011)
letzte Änderung: 09.05.2018
Modulverantwortliche/r: Prof.Dr.jur.M.A. Huber, Hansjörg
h.huber@hszg.de

angeboten im Studiengang:Soziale Arbeit (B.A.) gültig ab Matrikel 2011

Modul läuft im:WiSe (Wintersemester)
Niveaustufe:Bachelor/Diplom
Dauer des Moduls:1 Semester
Status:Pflichtmodul
Lehrort:Görlitz
Lehrsprache:Deutsch

Workload* in SWS **
Semester
Zeit- std.ECTS-
Pkte
1
2
3
4
5
6
7

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150
5
4.0
2
2
0
0






*Gesamtarbeitsaufwand pro Modul (1 ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden)
**eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten pro Woche

Selbststudienzeit in h
Angabe gesamt
davon
105
75
Vor- und Nachbereitung LV
30
Vorbereitung Prüfung
0
Sonstiges


Lehr- und Lernformen:Das Modul umfasst eine Vorlesung und zwei Seminare:

1. Recht der Sozialen Sicherung (V, 2 SWS)

2. Kinder- und Jugendhilferecht (S, 2 SWS)

Hinweise:In der Modulprüfung gehen die Inhalte der beiden Lehrveranstaltungen in gleichem Umfang und Wichtung ein.


Prüfung(en)
Prüfung Prüfungsleistung als Klausur (PK) 90 min 100.0%



Lerninhalt: Es werden die für eine beratende und begleitende Tätigkeit benötigten Inhalte vermittelt:
  • im Recht der Sozialen Sicherung die Grundbegriffe des SGB sowie die Inhalte der Regelungsbereiche SGB II, III, V, VI, X und XI;

  • im Kinder- und Jugendhilferecht die Inhalte des Regelungsbereichs SGB VIII sowie die öffentlich-rechtlichen Bezüge zum Kindschaftsrecht;


Lernergebnisse/Kompetenzen:
Fachkompetenzen:Die Studierenden erwerben die Befähigung, rechtliche Sachverhalte aus den angeführten Rechtsgebieten in ihrer Komplexität zu erfassen und praxisbezogen (d.h. auf die konkrete Problemsituation hin) der Klientel zu vermitteln.
Fachübergreifende Kompetenzen:
  • Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren

  • Fähigkeit zur Subsumtion und der Ermittlung von Tatbestandsvoraussetzungen

Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme:keine

Literatur:Die einschlägigen Werke zum Sozialrecht nach dem SGB sowie die in Form von Studienskripten der Lehrenden zur Verfügung gestellten Unterlagen