Studiengänge >> Heilpädagogik / Inclusion Studies 2025 B.A. >> Assistenz, Lebensbegleitung und Förderung |
Code: | 300600 |
Modul: | Assistenz, Lebensbegleitung und Förderung |
Module title: | Assistance, Life Accompaniment and Support |
Version: | 2.0 (04/2024) |
letzte Änderung: | 27.06.2024 |
Modulverantwortliche/r: | Dipl.-Heilpäd. (FH) Thierbach, Sabine Sabine.Thierbach@hszg.de |
angeboten im Studiengang: | Heilpädagogik / Inclusion Studies (B.A.) gültig ab Matrikel 2025 |
Modul läuft im: | SoSe (Sommersemester) |
Niveaustufe: | Bachelor/Diplom |
Dauer des Moduls: | 1 Semester |
Status: | Pflichtmodul |
Lehrort: | Görlitz |
Lehrsprache: | Deutsch |
Workload* in | SWS ** | |||||||||||||||||||||||||||||
Zeit- std. | ECTS- Pkte |
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* | Gesamtarbeitsaufwand pro Modul (1 ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden) |
** | eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten pro Woche |
Selbststudienzeit in h | ||||
Vor- und Nachbereitung LV |
Vorbereitung Prüfung |
Sonstiges |
Lehr- und Lernformen: | Vorlesung, Seminare, Selbststudium Lehrveranstaltungen: -> Grundlagen und Grundzüge einer inklusiven Assistenz, Lebensbegleitung und Förderung (2 SWS, V) -> Assistenz, Begleitung und Förderung im Kindes- und Jugendalter unter erschwerten Bedingungen (2 SWS, S) -> Assistenz, Begleitung und Förderung im Erwachsenenalter unter erschwerten Bedingungen (2 SWS, S) -> Verwaltungsrecht (2 SWS, S) |
Prüfung(en) | |||
Prüfung | Prüfungsleistung als Beleg (PB) | 100.0% |
Lerninhalt: | In diesem Modul werden vor dem Hintergrund von Personenzentrierung und Sozialraumorientierung fachspezifische Fragestellungen von Lebensbegleitung, Förderung und Assistenz verschiedener Zielgruppen thematisiert. Zentrale Prinzipien und Paradigmen, wie z.B. Teilhabe, Empowerment, Selbstbestimmung und Partizipation werden hierbei aufgegriffen. Im Rahmen der Konzeptionierung von Lebensbegleitung, Förderung und Assistenz werden sowohl die bisher im Studium vermittelten Fach- als auch Rechtskenntnisse noch einmal aufgegriffen, vertieft, angewandt und erweitert. Es erfolgt z.B. der Bezug zum SGB IX/ BTHG, der UN Behindertenrechtskonvention und den konkreten rechtlichen Grundlagen auf Landesebene. Darüber hinaus vermittelt die Veranstaltung „Verwaltungsrecht“ die allgemeinen Handlungsformen der öffentlichen Sozialverwaltung in ihrer rechtlichen Dimension, die spezifische Vertiefung der Besonderheiten im Handeln der Sozialversicherungsträger sowie die Grundregeln des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens im Recht der sozialen Sicherung. Insgesamt kommen Handlungswissen, die berufsethische Grundhaltung, fachspezifische Methodik und Rechtskenntnisse zur Anwendung. Diese werden mit bisherigen Praxiserfahrungen verknüpft und stellen die Basis für eine weiterführende, vertiefende Reflexion dar. |
Lernergebnisse/Kompetenzen: | |
Fachkompetenzen: | Die Studierenden kennen zielgruppenspezifisch (für Kinder, Jugendliche, Erwachsene) akzentuierte Theorien und Konzepte im Rahmen von Lebensbegleitung, Förderung sowie Assistenz und bewerten deren Möglichkeitsräume und Begrenzungen. Sie reflektieren unter besonderer Betrachtung des Selbstbestimmungsgedankens das Modell der Persönlichen Assistenz, das für die Umsetzung von Inklusion zentral und als heilpädagogische Leistung im BTHG/SHG IX festgeschrieben ist. Unter Berücksichtigung personenzentrierter und sozialräumlicher Aspekte entwickeln sie eine zielgerichtete Konzeption, welche die spezifischen Lebenslagen, Lebensalter und Bedarfe der Zielgruppe berücksichtigt. Die Studierenden erarbeiten mit Bezug zu fachtheoretischen Grundlagen Möglichkeiten zur Realisierung von Partizipation und Teilhabe im Rahmen von Lebensbegleitung, Förderung bzw. Assistenz und betten diese Überlegungen in ökosystemische und multidisziplinäre Zusammenhänge ein. Die Studierenden greifen ihre bisherigen Praxiserfahrungen als Ausgangspunkt auf, leiten auf Basis der erworbenen Fach- und Rechtskenntnisse die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Lebensbegleitung, Förderung bzw. Assistenz ab (z.B. zeitliche, räumliche, personelle Strukturen, institutionelle Voraussetzungen), erkennen die vielschichtigen Einflussfaktoren, formulieren konkrete Handlungsempfehlungen und reflektieren kritisch die Umsetzbarkeit ihrer Überlegungen sowie ihr eigenes professionelles Selbstverständnis bzw. „Gewordensein“. Die Studierenden erwerben problembezogen die erforderliche Fachkompetenz auf dem Gebiet des Sozialverwaltungsrechts und sind in der Lage, die Klientel fachkundig bei der leistungsrechtlichen Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche zu beraten. |
Fachübergreifende Kompetenzen: | Die Studierenden sind fähig, Teilhabehindernisse zu identifizieren und Teilhabemöglichkeiten personen-, zielgruppen- und sozialraumorientiert umzusetzen. Dabei verstehen sie heilpädagogische Diagnostik, Kommunikation, Kooperation, Intervention sowie Lebensbegleitung, Förderung und Assistenz als untrennbare Einheit. (Angewandte Heilpädagogik) Die Studierenden sind fähig, quantitative und qualitative Forschungsmethoden (Modul 8) auf das Modul 10 zu transferieren sowie eine eigene praxisorientierte wissenschaftliche Untersuchung zu konzipieren und kritisch zu diskutieren. (Wissenschaftliches Arbeiten) Die Studierenden sind in der Lage, ihr Studium auch unabhängig von der Hochschule selbstständig zu organisieren. Sie können ihre Lern- und Arbeitsprozesse selbst strukturieren und steuern und sich eigenständig und zielgerichtet fachlich, beruflich und persönlich weiterentwickeln. (Selbstorganisation und Selbstmanagement) Die Studierenden sind in der Lage, gendergerecht zu denken und zu handeln. (Genderkompetenz) Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem Modul sind die Studierenden in der Lage, das eigene fachliche und professionelle Handeln sowie dessen Wirkungen und Folgen kritisch zu analysieren und zu reflektieren. Sie können differenzierte Rückschlüsse auf ihr zukünftiges professionelles Handeln ableiten und dieses fachlich-selbstkritisch bewerten. (Selbstreflexion und Eigenverantwortung) Die Studierenden erkennen die Wertgebundenheit von Handlungsweisen. Sie können erklären und kritisch diskutieren, warum und wie Assistenz ein selbstbestimmtes und teilhabendes Leben im Sinne der UN-RBK ermöglicht. (Werteorientierung) |
Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme: | keine |
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme: | Dokumentation: "Beruf: behindert. Aus dem Leben des Matthias Vernaldi", Teil 1 und 2 (2014), https://www.youtube.com/watch?v=j0HHXZoQFfc (teil 1) https://www.youtube.com/watch?v=bV5aNHyYPaE (teil2) |
Literatur: | -> Degener, Theresa/Diehl, Elke (Hrsg.) (2015): Handbuch Behindertenrechtskonvention. Teilhabe als Menschenrecht - Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe, Bonn -> Gürbüz, Sabahat. (2016): Verfassungs- und Verwaltungsrecht für die Soziale Arbeit: Eine praxisnahe Einführung. Stuttgart: UTB-Verlag. -> Hajkova, Vanda/Störmer, Norbert (2006): Lebensbegleitung und Förderung. Berlin -> Müller, Conny (2011): Persönliche Assistenz: Kompendium von der Praxis für die Praxis. Hamburg. -> Sommer, Irene (2015): Lehrbuch Sozialverwaltungsrecht: Grundlagen der Sozialverwaltung, des Verwaltungshandelns und des Rechtsschutzsystems (2. Aufl.). Weinheim: Beltz Juventa. -> Stascheit, Ulrich u.a. (2018): Gesetze für Sozialberufe: Die Gesetzessammlung für Studium und Beratung. Frankfurt: Fachochschulverlag. |