Studiengänge >> Kultur und Management 2022 M.A. >> Interkulturelle Kunstbegegnungen und Workshop Medienrecht |
Code: | 282650 |
Modul: | Interkulturelle Kunstbegegnungen und Workshop Medienrecht |
Module title: | Intercultural Art Entcounters and Media Law Workshop |
Version: | 1.0 (11/2021) |
letzte Änderung: | 24.04.2022 |
Modulverantwortliche/r: | Prof.Dr.phil. Vogt, Matthias Theodor m.vogt@hszg.de |
Prof. Dr. jur. Kaspar, Michael Wolfgang m.kaspar@hszg.de |
angeboten im Studiengang: | Kultur und Management (M.A.) gültig ab Matrikel 2022 |
Modul läuft im: | SoSe (Sommersemester) |
Niveaustufe: | Master |
Dauer des Moduls: | 1 Semester |
Status: | Pflichtmodul (Vertiefung) |
Lehrort: | Görlitz |
Lehrsprache: | Deutsch |
Workload* in | SWS ** | |||||||||||||||||
Zeit- std. | ECTS- Pkte |
|||||||||||||||||
* | Gesamtarbeitsaufwand pro Modul (1 ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden) |
** | eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten pro Woche |
Selbststudienzeit in h | ||||
Vor- und Nachbereitung LV |
Vorbereitung Prüfung |
Sonstiges |
Erläuterungen zu Weiteres | Kreativworkshop |
Lehr- und Lernformen: | Kreativworkshop Seminar kann als Projektstudium stattfinden. |
Hinweise: | Das Module umfasst eine Unit Recht und eine Unit Kunstbegegnungen, die nicht in einer gemeinsamen Prüfung geprüft werden können. Daher finden zwei Prüfungsleistungen mit einer Bewertungsteilung von 50%/50% statt. |
Prüfung(en) | |||
Prüfungsvorleistung | Prüfungsvorleistung Laborarbeit (VL) | ||
Prüfung | Prüfungsleistung als Laborarbeit (PL) | 100.0% |
Lerninhalt: |
Im Kreativworkshop Interkulturelle Kunstbegegnungen (PL) entsteht eine eigenständige künstlerische Arbeit unter Anleitung professioneller Künstler. Die künstlerische Thematik wird jedes Semester neu definiert. Dabei steht das neurokognitive code switching zugunsten einer Offenheit für interkulturelle Phänomene im Mittelpunkt der Arbeit, die Künste als Mittel für die Arbeit an Hearts and Minds einsetzt. Der Workshop Medienrecht (VL) behandelt die rechtlichen Grundlagen des Umgangs mit den verschiedenen Medien im Rahmen der Kulturarbeit: Ausgehend von den Rechtsquellen und der Gesetzgebungssystematik der Bundesrepublik Deutschland erfolgt zunächst eine Auseinandersetzung mit dem individuellen Medienrecht des Grundgesetzes und seiner einfach- gesetzlichen Konkretisierung. Im Zentrum der Überlegungen stehen dabei der Schutzgehalt des Art. 5 GG sowie weitere medienrechtlich besonders relevante Grundrechte. Dem schließt sich ein Überblick über das institutionelle Medienrecht an, der die Institutsgarantien des Grundrechtskatalogs und die einfach- gesetzliche Medienorganisation zum Gegenstand der Betrachtung macht. Unabhängig von der Frage, mithilfe welchen Mediums Sie Ihr ‘Produkt‘ verbreiten, immer steht am Ende des Prozesses ein(e) Medienschaffende(r) und eine von ihm/ihr geschaffene Information oder Kommunikation, die regelmäßig Menschen und deren Beziehung zu deren Umwelt zum Gegenstand hat. Daher steht – nach einer Einführung in Systematik und Struktur der Rechtsquellen – das individuelle Medienrecht im Zentrum der Veranstaltung. Hier werden Schutz für Autor(inn)en und ihr Werk, aber auch der Schutz des Individuums als Gegenstand der Kommunikation auf verfassungs- und einfach- gesetzlicher Ebene besprochen. Diesen Teil schließt eine Betrachtung von Fragen des Rechtsschutzes, insbesondere seiner Ziele sowie der prozessualen Mitteln ab. In diesem äußeren Rahmen werden insbesondere medienrechtlich maßgebliche Teile des Grundrechtskatalogs des Grundgesetzes (Menschenwürde, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, ggf. Recht auf informationelle Selbstbestimmung), das Recht am eigenen Bild sowie damit ggf. in Verbindung stehende Unterlassungsansprüche sowie deliktische Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche besprochen. Teil der Veranstaltung ist auch eine Übersicht über ausgesuchte Inhalte und Aufgaben des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Patent- und Markenrechts. Der letzte Teil der Vorlesungsreihe ist dem institutionellen Medienrecht gewidmet. Hier bekommen sie einen Überblick über die institutionelle Garantie des Art. 5 GG und ihre Folgen sowie die einfach- gesetzliche Medienorganisationen in Deutschland. Dies schließt einen Überblick über das Recht der Telemedien und die Aufgaben der Bundesnetzagentur mit ein. |
Lernergebnisse/Kompetenzen: | |
Fachkompetenzen: | Nach erfolgreicher Teilnahme an der Teilveranstaltung Medienrecht dieses Moduls sind die Studierenden in der Lage: • Die Absolventinnen und Absolventen erwerben erste Kenntnisse wesentlicher Regelungen des Medienrechts einschließlich der maßgeblichen Fachterminologie . • Die Absolventinnen und Absolventen erwerben die Befähigung zur Anwendung des Medienrechts in exemplarischen Fällen sowie im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. • Sie erwerben die Befähigung zum Recherchieren der einschlägigen Rechtsvorschriften und Literatur. • Sie erwerben die Befähigung zum Umgang mit Rechtstexten (Gesetzen, Verordnungen, Verträgen, Urteilen, AGB). Nach erfolgreicher Teilnahme an der Teilveranstaltung "Interkulturelle Kunstbegegnungen" sind die Studierenden in der Lage: • sich in der jeweils behandelten Kunstgattung kreativ auszudrücken. • die wichtigsten Organisationsstrukturen und Abläufe in diesen Kunstformen zu erinnern und grundlegende funktionelle Zusammenhänge zwischen diesen zu verstehen. • die Grundlagen und Spezifika der Arbeit an Kunstwerken zu verstehen und praktisch anzuwenden. • künstlerische Projekte und Performances zu konzipieren und praktisch umzusetzen. |
Fachübergreifende Kompetenzen: | Nach erfolgreicher Teilnahme an der Teilveranstaltung Medienrecht dieses Moduls sind die Studierenden in der Lage: • Die Absolventinnen und Absolventen beginnen, sachgerechte Entscheidungen auf der Basis erster rechtlicher Grundlagen zu fällen. Sie überdenken den systematischen Zusammenhang bei der Suche von Lösungsmöglichkeiten. • Sie identifizieren auf der Grundlage fachlichen und methodischen Wissens Ursache-Folge-Beziehungen rechtlich relevanten Handelns. • Die Absolventinnen und Absolventen eigenen sich die Fähigkeit an, sich ausdauernd, sensibel und offen fremde Wissens- und Wertbestände zu erschließen. Sie beginnen, die eigenen Erfahrungen und Einsichten nachvollziehbar und einsichtig kommunizieren und anderen gut zuhören. • Sie können unterschiedliche ethnische, kulturelle und religiöse Werthintergründe erfassen und darstellen. • Sie erlernen, kommunikations- und wirtschaftsbezogene Probleme zu identifizieren und diskutieren erkannte Probleme in der Arbeitsgruppe. • Sie erwerben erste Methoden des abstrakten Denkens und erfassen die Bedeutung klarer Ausdrucksweise. Sie beginnen Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden und Informationsflut zu verdichten. Erlernen, Sachverhalte schnell auf den Punkt zu bringen. • Die Absolventinnen und Absolventen lernen auf andere offen und wohlwollend, aber ohne Distanzlosigkeit zuzugehen. Sie üben ein, andere mit den eigenen Argumenten überzeugen. Sie beginnen, die juristische Fachsprache sachgerecht zu verwenden. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Teilveranstaltung "Interkulturelle Kunstbegegnungen" dieses Moduls sind die Studierenden in der Lage: • ihre eigene Haltung und ihr Handeln kritisch zu reflektieren. • eigene Ideen und die Ideen anderer in Frage zu stellen/zu hinterfragen. • konstruktiv mit Kritik umzugehen, d. h. Kritik an anderen zu üben und Kritik an der eigenen Person anzunehmen und abzulehnen. • die Folgen ihrer fachlichen Entscheidungen und die Konsequenzen ihrer Umsetzung für Mensch, Wirtschaft und Umwelt zu beurteilen. • selbständig zu arbeiten. • Wissen zu integrieren und mit Komplexität umzugehen. • konstruktiv in einer Gruppe Ergebnisse zu erarbeiten und Maßnahmen und/oder Strategien zu entwickeln. • neue Ideen und Lösungen zu entwickeln. • in Zusammenhängen zu denken und zu handeln. • fächerübergreifend zu denken und zu handeln. • den eigenen Arbeitsprozess effektiv zu organisieren. • flexibel auf Veränderungen reagieren können/sich neuen Anforderungen anzupassen. • Berichte, Produkte oder Ideen einem Publikum zu präsentieren. • Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, konsequent, verantwortungsbewusst und durchweg ehrlich, pflichtbewusst und zuverlässig auf der Grundlage allgemeingültiger oder spezifischer Normen sowie ethischer und anderer Werte selbstverantwortlich zu handeln. Sie erlernen Strukturen und Inhalte, ihre persönlichen Werte und Ziele des eigenen ökonomischen und kommunikativen Handelns mit anderen Menschen, die Interesse an den Handlungsfolgen haben, zu reflektieren und zu kommunizieren. • Sie sind in der Lage, eigenständig zu lernen und zu arbeiten. Sie können sich dabei die Zeitressourcen zielgerichtet einteilen und ihr Handeln kritisch reflektieren. Sie zeigen Initiative, setzen sich SMARTe und realistische Ziele und verfolgen diese. Sie sind sich ihrer eigenen Handlungsmöglichkeiten bewusst, schöpfen diese aktiv aus und versuchen sie auszuweiten. • Die Absolventinnen und Absolventen haben die Notwendigkeit erkannt, Ziele bewusst mit großer Willensstärke, Beharrlichkeit und Aktivität zu verfolgen und zu realisieren und sich erst zufrieden zu geben, wenn klare Ergebnisse vorliegen. Sie lernen ausdauernd zu handeln, um bei zeitweiligen Schwierigkeiten Ergebnisse zu sichern. |
Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme: | keine |
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme: | Konzentrationsbereitschaft |
Literatur: | Literatur für die Kreativworkshops wird jeweils zu Beginn des Semesters bekanntgegeben. Gesetzessammlung zum Medienrecht: Fechner / Mayer (Hrsg.), Medienrecht, 16., neu bearbeitete Auflage. 2020, C.F. Müller. ISBN 978-3-8114-4923-7 (oder aktueller). |