Studiengänge >> Kultur und Management 2022 M.A. >> Interkulturelle Kunstbegegnungen und BGB / Veranstaltungsrecht |
Code: | 282600 |
Modul: | Interkulturelle Kunstbegegnungen und BGB / Veranstaltungsrecht |
Module title: | Intercultural Art Entcounters and German Civil Code/Event Law |
Version: | 1.0 (11/2021) |
letzte Änderung: | 24.04.2022 |
Modulverantwortliche/r: | Prof.Dr.phil. Vogt, Matthias Theodor m.vogt@hszg.de |
Prof. Dr. jur. Kaspar, Michael Wolfgang m.kaspar@hszg.de |
angeboten im Studiengang: | Kultur und Management (M.A.) gültig ab Matrikel 2022 |
Modul läuft im: | WiSe (Wintersemester) |
Niveaustufe: | Master |
Dauer des Moduls: | 1 Semester |
Status: | Pflichtmodul (Vertiefung) |
Lehrort: | Görlitz |
Lehrsprache: | Deutsch |
Workload* in | SWS ** | |||||||||||||||||
Zeit- std. | ECTS- Pkte |
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* | Gesamtarbeitsaufwand pro Modul (1 ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden) |
** | eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten pro Woche |
Selbststudienzeit in h | ||||
Vor- und Nachbereitung LV |
Vorbereitung Prüfung |
Sonstiges |
Erläuterungen zu Weiteres | Rechtslabor |
Lehr- und Lernformen: | In Form von Workshops werden kreative Kunstprojekte erarbeitet. Die Arbeit zu Rechtsfragen findet in Form von integrierten Vorlesungen und Seminaren statt. |
Hinweise: | Die Vorlesung Recht (Grundkurs BGB) findet gemeinsam mit den Studierenden von WTb, WGb, WSP/Tb, IWMb statt. |
Prüfung(en) | |||
Prüfungsvorleistung | Prüfungsvorleistung Laborarbeit (VL) | ||
Prüfung | Prüfungsleistung als Klausur (PK) | 150 min | 100.0% |
Lerninhalt: |
Im Kreativworkshop Interkulturelle Kunstbegegnungen (VL) entsteht eine eigenständige künstlerische Arbeit unter Anleitung professioneller Künstler. Dabei steht das neurokognitive code switching zugunsten einer Offenheit für interkulturelle Phänomene im Mittelpunkt der Arbeit, die Künste als Mittel für die Arbeit an Hearts and Minds einsetzt. Im Modulteil BGB / Veranstaltungsrecht (PK) geht es um rechtliche Grundlagen der Kulturarbeit . Es bietet den Studierenden eine Einführung in das Bürgerliche Recht sowie eine Einführung in das (private) Veranstaltungsrecht als Teil des Kulturrechts. Öffentliches Veranstaltungsrecht sowie alle anderen Bereiche des (öffentlichen) Kulturrechts finden keinen Eingang in die Veranstaltung. 1. Teilvorlesung „Grundkurs Bürgerliches Recht“ sowie Arbeitsgemeinschaft Der Grundkurs im Bürgerlichen Recht führt zunächst in die juristische Methode und die Systematik des Zivilrechts ein. • Ausgangspunkt sind Fragen, die üblicher Weise an den Juristen im Zivilrecht gestellt werden. • Darauf aufbauend werden die Anforderungen erläutert, die sich aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG für den Aufbau und die Reihenfolge von deren Beantwortung (auch in der Klausur) ergeben. • Auf dieser Grundlage sollen die Studierenden erlernen, was Rechtsfolge und Tatbestand einer Norm sind und wie eine Norm in diese Elemente aufzugliedern ist. • Weiter lernen sie die Aufgaben und Funktionen der Rechtsfolge für die juristische Arbeit kennen. Insbesondere wird anhand der Rechtsfolgen erarbeitet, von welchem grundlegenden System das Privatrecht mit ‚Anspruch und Anspruchsaufbau’ geprägt ist und welche Konsequenzen sich daraus für die sachgerechte Bearbeitung und Beantwortung von Rechtsfragen ergeben. Auf dem System des Anspruchsaufbaus aufbauend und in dieses integrierend führt der Grundkurs im Bürgerlichen Recht in die Rechtsgeschäftslehre, deren System von ‚Rechtsgeschäft und dessen Wirksamkeit’ sowie in wesentliche weitere Grundprinzipen des Privatrechts ein. Dies geschieht beispielhaft mithilfe des Rechtsgeschäfts ‚Vertrag’: Im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss stehen folgende Fragen im Zentrum der Betrachtung: • Der tatsächliche Vorgang des Vertragsschlusses, • seine rechtlich wesentlichen Bestandteile Angebot, Annahme und deren inhaltliche Übereinstimmung; • die Bestandteile von Angebot und Annahme: Willenserklärung (Elemente der idealen Willenserklärung, deren Definition und Bedeutung sowie die Elemente davon, die für einen Vertragsschluss zwingend vorliegen müssen) • deren Abgabe und Zugang; • die Voraussetzungen des Konsens und dessen Abgrenzung zum Dissens. Im Zusammenhang mit der Wirksamkeit von Rechtsgeschäften, stehen insbesondere die folgenden Themen im Zentrum der Betrachtung: • Systematik der Wirksamkeit sowie • eine vertiefende Betrachtung der Regeln zur Anfechtung und • zur Unwirksamkeit aufgrund fehlender Genehmigung bei beschränkter Geschäftsfähigkeit einer Vertragspartei. In diesem Zusammenhang werden • Trennungs- und Abstraktionsprinzip und deren Wirkung, • der bereicherungsrechtliche Ausgleich von dessen Folgen durch die Leistungskondiktion sowie • die Grundlagen von Besitz- und Eigentumserwerb bei beweglichen Sachen in Grundzügen erörtert. 2. Teilvorlesung „Veranstaltungsrecht“ Ausgehend von einer Definition des Veranstaltungsbegriffs und des Veranstalters werden dessen Leistungsbeziehungen in tatsächlicher Hinsicht untersucht, mit dem Ziel die dem zugrunde liegenden Verträge auf der Grundlage des Schuldrechts des BGB rechtlich zu qualifizieren. In diesem Zusammenhang wird die rechtliche Behandlung von Verträgen eigener Art (sui generis) und typengemischter Verträge erörtert. Auf dieser Grundlage werden die primär- und sekundärrechtlichen Grundprinzipien des Leistungsstörungsrechts des BGB praxisorientiert erarbeitet, wobei die Unmöglichkeit der Leistungserbringung und die verspätete Leistung im Vordergrund stehen. |
Lernergebnisse/Kompetenzen: | |
Fachkompetenzen: | Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem Modul sind die Studierenden in der Lage: • die Grundlagen für rechtskonformes Handeln in Kulturzusammenhängen zu verstehen und darzustellen. • die wichtigsten Organisationsstrukturen und Abläufe für rechtskonformes Handeln zu verstehen. • die Grundlagen und Spezifika der kulturellen Arbeit in rechtlicher Hinsicht zu verstehen und praktisch anzuwenden. Nach erfolgreicher Teilnahme an den rechtlichen Veranstaltungsteilen diesem Modul sind die Studierenden in der Lage: • Die Studierenden wenden Grundlagenkenntnisse wesentlicher Regelungen und Zusammenhänge des Bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsgeschäftslehre sowie des Veranstaltungsrechts an; • die Studierenden können einschlägige Rechtsvorschriften in den vorlesungsrelevanten Bereichen recherchieren, identifizieren und anwenden. • die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, unter Verwendung juristischer Systematik und Terminologie zu kommunizieren, sich mit Lehrmeinungen im Bereich der Rechtsgeschäftslehre sowie des Veranstatlungsrechts kritisch auseinander zu setzen und diese zu interpretieren. Sie können ausgesuchte wirtschaftlich relevante Sachverhalte rechtlich erfassen und Rechtsregeln darauf sachgerecht anwenden; • die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, die maßgebliche juristische Methode einzusetzen und gezielt auf andere, vergleichbare Sachverhalte zu übertragen; • die Absolventinnen und Absolventen erwerben erste Fähigkeiten, rechtliche Probleme zu erkennen und zu lösen. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Teilveranstaltung "Interkulturelle Kunstbegegnungen" sind die Studierenden in der Lage: • sich in der jeweils behandelten Kunstgattung kreativ auszudrücken. • die wichtigsten Organisationsstrukturen und Abläufe in diesen Kunstformen zu erinnern und grundlegende funktionelle Zusammenhänge zwischen diesen zu verstehen. • die Grundlagen und Spezifika der Arbeit an Kunstwerken zu verstehen und praktisch anzuwenden. • künstlerische Projekte und Performances zu konzipieren und praktisch umzusetzen. |
Fachübergreifende Kompetenzen: | Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem Modul sind die Studierenden in der Lage: • ihre eigene Haltung und ihr Handeln kritisch zu reflektieren. • eigene Ideen und die Ideen anderer in Frage zu stellen/zu hinterfragen. • konstruktiv mit Kritik umzugehen, d. h. Kritik an anderen zu üben und Kritik an der eigenen Person anzunehmen und abzulehnen. • die Folgen ihrer fachlichen Entscheidungen und die Konsequenzen ihrer Umsetzung für Mensch, Wirtschaft und Umwelt zu beurteilen. • (unter Anleitung) selbständig zu arbeiten. • trotz hoher Arbeitsbelastung Wesentliches zu differenzieren, sorgfältig und strukturiert ihre Aufgaben unter Beachtung der Qualitätsstandards des Fachgebiets auszuführen. • Wissen zu integrieren und mit Komplexität umzugehen. • konstruktiv in einer Gruppe Ergebnisse zu erarbeiten und Maßnahmen und/oder Strategien zu entwickeln. • kontextgerechte Lösungen und Einführungsstrategien für Problemlösungen zu entwickeln. • in Zusammenhängen zu denken und zu handeln. • Diversität und Multikulturalität zu verstehen und wertzuschätzen. • fächerübergreifend zu denken und zu handeln. • den eigenen Arbeitsprozess effektiv zu organisieren. • flexibel auf Veränderungen reagieren können/sich neuen Anforderungen anzupassen. • Berichte, Produkte oder Ideen einem Publikum zu präsentieren. • Erkenntnisse aus den behandelten Gebieten mit Fachkollegen zu diskutieren, vor akademischem Publikum vorzutragen oder Laien verständlich zu vermitteln. Nach erfolgreicher Teilnahme an den rechtlichen Veranstaltungsteilen diesem Modul sind die Studierenden in der Lage: • Die Studierenden entwickeln erste Ansätze analytischen und abstrakten Denkens sowie sachbezogener Argumentation. • Die Studierenden verstehen die Notwendigkeit und die Bedeutung exakten fachsprachlichen Ausdrucks und setzen dies anwendungsbezogen um. • Die Fähigkeit der Studierenden zu Gruppenarbeit, Präsentation und Diskussion wird gesteigert. • Die Absolventinnen und Absolventen erwerben erste Fähigkeiten, wesentliche Anforderungen wissenschaftlicher Redlichkeit für ihr Handeln zu internalisieren sowie Grundfragen und Grundbegriffe der rechtlichen Werteordnung in Betracht zu ziehen. Sie beginnen deskriptive, normative Aussagen zu unterscheiden. Sie können unter Einbeziehung von Werten begründete einfach gelagerte rechtliche Entscheidungen treffen. |
Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme: | Keine. |
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme: | Kenntnisse interkulturelle Vorgänge Kenntnisse der Vorgängen bei künstlerischen Vorhaben. |
Literatur: | Vogt (2017): Interculturality Veranstaltungsteile Recht/ Veranstaltungsrecht: Gesetze: BGB (Bürgerliches Gesetzbuch); es wird empfohlen, die Textausgabe „Bürgerliches Gesetzbuch mit Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz, Unterlassungsklagegesetz, Wohnungseigentumsgesetz, Beurkundungsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz und Erbbaurechtsgesetz“ aus der Reihe „Beck- Texte im dtv“, dtv- Verlagsgesellschaft in aktuellster Auflage zu erwerben. Darüber hinaus: Vorlesungsbegleitende Skripte und Visualisierungen zu den Gegenständen der Vorlesung für alle klausurrelevanten Themengebiete. |