Letzte Änderung : 17.01.2025 09:59:02   


Code:279350
Modul:Rechtliche Grundlagen der Gerontologie
Module title:Legal Foundations of Gerontology
Version:1.0 (08/2021)
letzte Änderung: 07.10.2021
Modulverantwortliche/r: Prof. Dr. Hoff, Andreas
A.Hoff@hszg.de

angeboten im Studiengang:Soziale Gerontologie (Berufsbegleitender Studiengang) (M.A.) gültig ab Matrikel 2022

Modul läuft im:SoSe (Sommersemester)
Niveaustufe:Master
Dauer des Moduls:1 Semester
Status:Pflichtmodul
Lehrort:Görlitz
Lehrsprache:Deutsch

Workload* in SWS **
Semester
Zeit- std.ECTS-
Pkte
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*Gesamtarbeitsaufwand pro Modul (1 ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden)
**eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten pro Woche

Selbststudienzeit in h
Angabe gesamt
davon
105
24
Vor- und Nachbereitung LV
21
Vorbereitung Prüfung
60
Sonstiges


Lehr- und Lernformen:in Form inhaltsvertiefender Seminare


Prüfung(en)
Prüfung Prüfungsleistung als Klausur (PK) 120 min 100.0%



Lerninhalt: 7.1 UN-Menschenrechtskonvention, Grundgesetz
7.2 Sozialgesetzbuch
7.3 Arbeits- und Organisationsrecht

Juristisches Grundlagenwissen ist in Berufsfeldern, die mit Menschen arbeiten, von essentieller Bedeutung. Das betrifft auch die Soziale Gerontologie, die durch gezielte Interventionen versucht, die Lebensbedingungen älterer Menschen zu verbessern. Eine Verbesserung der Lebenslage älterer Menschen ist nicht möglich, ohne dass dabei ihre Würde und Entscheidungsfreiheit gewahrt bleibt. Dementsprechend steht eine Einführung in die Grundrechte auf Basis der UN-Menschenrechtskonvention einerseits und des Grundgesetzes andererseits am Anfang (7.1). Das zentrale Gesetzeswerk für soziale Interventionen in Deutschland ist das Sozialgesetzbuch (SGB), das dementsprechend großen Raum in diesem Modul einnimmt (7.2). Den Abschluss bilden organisations- und betriebsrechtliche Gesetzeswerke, die von zentraler Bedeutung sind für zukünftige Führungskräfte im Sozialwesen (7.3).

Lernergebnisse/Kompetenzen:
Fachkompetenzen:Die Studierenden sind nach Abschluss des Moduls in der Lage,
  • sich mit den internationalen und bundesdeutschen Gesetzeswerken zu Menschenrechten und Menschenwürde auseinanderzusetzen.
  • die spezifische Logik rechtlicher Regelungen zu verstehen und zu reflektieren.
  • die Struktur und Teile der Sozialgesetzbücher zu differenzieren und die einzelnen sozialpolitischen Interventionen entsprechend einzuordnen (z.B. Pflege in SGB XI, Krankenversicherung in SGB V).
  • die Möglichkeiten des Bundesteilhabegesetzes anzuwenden und zu reflektieren.
  • ihr Wissen über die wichtigsten Gesetzeswerke im Betriebs- und Organisationsrecht anzuwenden.
Fachübergreifende Kompetenzen:Die Studierenden können,
  • den Unterschied zwischen Alltagsvorstellungen von Gerechtigkeit, Menschenwürde, Recht und Freiheit und ihrer juristischen Kanonisierung kritisch reflektieren.
  • sich in werturteilsfreier Argumentation üben.
  • sich mit der Lektüre von Rechtstexten vertraut machen und mit wissenschaftlichen sowie nichtwissenschaftlichen Texten vergleichen.

Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme:Erfolgreiche Teilnahme an den Modulen 1, 4 und 5
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme:Teilnahme an Modul 3

Literatur:Grundgesetz
Sozialgesetzbuch
UN-Menschenrechtskonvention