Studiengänge >> Betriebswirtschaft - Programmstudierende 2021 B.A. >> Arbeits- und Wirtschaftsrecht |
Code: | 244450 |
Modul: | Arbeits- und Wirtschaftsrecht |
Module title: | Labour and Economic Law |
Version: | 2.0 (12/2018) |
letzte Änderung: | 03.08.2023 |
Modulverantwortliche/r: | Prof. Dr. jur. Hahn, Erik Erik.Hahn@hszg.de |
Prof. Dr. jur. Kaspar, Michael Wolfgang m.kaspar@hszg.de |
angeboten in den 4 Studiengängen: | Betriebswirtschaft (B.A.) gültig ab Matrikel 2019 | Betriebswirtschaft (B.A.) gültig ab Matrikel 2020 | Betriebswirtschaft (B.A.) gültig ab Matrikel 2021 | Betriebswirtschaft - Programmstudierende (B.A.) gültig ab Matrikel 2021 |
Modul läuft im: | WiSe (Wintersemester) |
Niveaustufe: | Bachelor/Diplom |
Dauer des Moduls: | 1 Semester |
Status: | Wahlpflichtmodul |
Lehrort: | Zittau |
Lehrsprache: | Deutsch |
Workload* in | SWS ** | |||||||||||||||||||||||||||||
Zeit- std. | ECTS- Pkte |
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* | Gesamtarbeitsaufwand pro Modul (1 ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden) |
** | eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten pro Woche |
Selbststudienzeit in h | ||||
Vor- und Nachbereitung LV |
Vorbereitung Prüfung |
Sonstiges |
Lehr- und Lernformen: | Die Vermittlung der Modulinhalte erfolgt in Form von Vorlesungen und Seminaren. Zur Vertiefung des in den Vorlesungen erworbenen Wissens dienen begleitende Übungen. |
Hinweise: | 1. Teilmodul: Arbeitsrecht (Prof. Kaspar) 2. Teilmodul: Wirtschaftsrecht (Prof. Hahn) In der Veranstaltung wird exemplarisch mit Fallstudien gearbeitet. Die Schwerpunkte werden an aktuelle Entwicklungen bzw. den veränderten Bedarf der Berufspraxis angepasst und können daher variieren. In Gruppenarbeit werden Referate erstellt und im Unterricht präsentiert. |
Prüfung(en) | |||
Prüfung | mündliche Prüfungsleistung (PM) | 20 min | 100.0% |
Lerninhalt: |
Teilmodul Arbeitsrecht: Gegenstand der Vorlesung ist ein grundlegender Überblick über das Arbeitsrecht, die auf Methode und Struktur des Zivilrechts und seiner Anwendung gründet. Ausgehend von Anliegen und Grundbegriffen des Arbeitsrechts sowie deren Abgrenzung zu benachbarten und in Teilen sich mit dem Arbeitsrecht überschneidenden Fachgebieten, werden zunächst die Besonderheiten des Arbeitsrechts hinsichtlich des Abschlusses von Arbeitsverträgen sowie deren Wirksamkeit untersucht. Dem schließt sich ein Blick auf die Pflichtenstellung der Vertragsparteien hinsichtlich der wechselseitigen Hauptleistungspflichten sowie der diese ergänzenden Nebenpflichten an. Auf dieser Grundlage geht die Vorlesung sodann der Frage nach, welche Folgen die Verletzung von Vertragspflichten nach sich ziehen kann: Dies beginnt mit der vertiefenden Betrachtung der Fallkonstellationen, die zur Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung führen. Weiter werden die Folgen der fehlerhaften Leistungserbringung im Hinblick auf etwaige Schadensersatzansprüche gegen selbständige Werkunternehmer bzw. gegen deren Arbeitnehmer verglichen und erörtert, inwieweit Arbeitnehmer durch Gesetzgeber und Gerichte privilegiert werden. Dabei wird auch auf die Frage eingegangen, inwieweit eine solche Privilegierung gerechtfertigt ist. Abschließend geht die Vorlesung noch auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung insbesondere aus verhaltensbedingtem Grund ( => Pflichtverletzung) ein, ohne den Blick auf personenbedingte oder betriebsbedingter Gründe zu vergessen. Teilmodul Wirtschaftsrecht I. Wiederholung und anschließende Vertiefung einzelner Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts - Kaufmann, Firma, Handelsregister (Wiederholung) - Einordnung, Gegenstand und System des GR - Recht der Personengesellschaften (OHG, KG,GbR) - Recht der GmbH - Vertragsgestaltungen (exemplarisch) - Unternehmensformen nach europäischem Recht - Aspekte des Konzern- und Umwandlungsrechts II. Vertiefung Vertragsrecht: - Vertiefung und Ergänzung der wesentlichen Vertragsmodelle nach BGB und HGB im Hinblick auf Beschaffung und Absatz - Rechtsfragen der Absatzmittlung (Hilfspersonen) - Rechtliche Besonderheiten von Handelsgeschäften, insbesondere des Handelskaufs; - Handelsbräuche, Handelsklauseln, Incoterms - Regelungen für Fernabsatz und E-Commerce - Aspekte des Verbraucherschutzes - Aspekte des internationalen Handelskaufs - Rechtlicher Rahmen und Grenzen der Vertragsfreiheit; - praktische Vertragsgestaltungen mit AGB III. Grundlagen der VO Rom I und Brüssel I sowie des CISG (UN-Kaufrecht) IV. Unternehmenshaftung aus Delikt, Produkthaftung |
Lernergebnisse/Kompetenzen: | |
Fachkompetenzen: | Teilmodul Arbeitsrecht: • Die Absolventinnen und Absolventen lernen, ihre Urteile und Handlungen in arbeitsrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht aus sachlich und methodisch begründeten Überlegungen heraus abzuleiten und umzusetzen. Sie bemühen sich um größtmögliche Objektivität und beginnen auch Stress- und Konfliktsituationen weitgehend analytisch-rational bewältigen. • Die Absolventinnen und Absolventen lernen Methoden kennen, wie sie ihr betriebswirtschaftliches Handeln fachlich-methodisch fundiert, strukturiert und sachgerecht an arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen ausrichten können. Sie beginnen, verschiedene Handlungsalternativen zu analysieren und rationale und zukunftsorientierte Entscheidungen zu treffen, auch und gerade im Hinblick auf die Art und die Größe des Unternehmens. • Sie lernen, auf der Basis stabiler fachlich-methodischer Grundkenntnisse arbeitsrechtliche Überlegungen in den konzeptionellen Prozess einzubringen. • Die Absolventinnen und Absolventen lernen Methoden kennen, auf deren Grundlage sie ethische, politische und arbeitsrechtliche Aspekte in die eigenen ökonomischen Zielsetzungen und Entscheidungsfindungen einbeziehen können. • Sie erlernen, auf der Basis wesentlicher arbeitsrechtlicher Grundlagen problematische Situationen, Prozesse und Strukturen in Unternehmen zu erkennen und Lösungsfindungen anzustoßen. • Die Absolventinnen und Absolventen erlernen, einfachere arbeitsrechtliche Fragestellungen gedanklich in handlungsbezogene Teilprobleme zu aufzulösen und kausale Zusammenhänge aufzudecken. Sie erkennen Möglichkeiten, beeinflussbare Parameter zielorientiert zu benennen. Teilmodul Wirtschaftsrecht Erwerb von Grundkenntnissen des Gesellschaftsrechts sowie exemplarische Vertiefung der Kenntnisse im Wirtschaftsvertragsrecht und Haftungsrecht. Befähigung zum Recherchieren der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und Umgang mit komplexen rechtlichen Dokumenten (Gesetze, Verordnungen, Verträge, AGB, Urteile) |
Fachübergreifende Kompetenzen: | • Die Absolventinnen und Absolventen lernen Werkzeuge zur koordinierten und organisierten sozialen Zusammenarbeit kennen. Sie beginnen aus Einzelpersonen eine sich ergänzende und unterstützende Gemeinschaft bilden, die in der Lage ist, handlungsbereit und zielorientiert zu agieren. • Sie erwerben Grundlagen, in Gesprächen, Verhandlungen etc. mit einer oder mehreren Personen vorteilhafte Ergebnisse zu erzielen, ohne die Verhandlungspartner zu diskreditieren. Sie sind in der Lage, offen auf andere zuzugehen, ihnen zuzuhören und Wertschätzung entgegenzubringen. • Die Absolventinnen und Absolventen erkennen situativ Interessengegensätze und versuchen, einen fairen Ausgleich herbeizuführen. Sie lernen, mithilfe persönlicher Toleranz die Meinung anderer auch dann zuzulassen, wenn sie der eigenen Vorstellung widersprechen. Sie üben die Fähigkeit ein, eigene Standpunkte klar und fundiert vorzutragen. • Sie erkennen die Notwendigkeit, gegenständliche und soziale Bedingungen für innovatives Verhalten der Mitarbeiter in Arbeitsprozessen kontinuierlich zu verbessern. • Sie erkennen die Notwendigkeit, fehlendes fachliches und methodisches Wissen, tätigkeitsspezifische Qualifikationen und Erfahrungen durch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen oder auf anderen Wegen zu erwerben. Sie erlernen, diesen Anforderungen unaufgefordert und selbstorganisiert mit einem hohen freiwilligen Engagement gerecht zu werden. • Die Hörer haben die Möglichkeit, ihr Verständnis für die aus den Wertvorstellungen des Gesetzgebers resultierenden rechtlichen Vorschriften des Arbeitsrechts zu fördern und dadurch die Vorgaben des Gesetzgebers und die Entscheidungen der Gerichte besser nachvollziehen zu können. Die Absolventen erwerben eine basale Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit mit Behörden und Juristen, Ansätze von Problemlösungskompetenz, Gruppenarbeit und Präsentation. |
Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme: | keine |
Literatur: | Arbeitsrecht: Beck-Texte im dtv, Arbeitsgesetze (ArbG), Beck-Texte im dtv, aktuelle Auflage; Skripten und Übersichten zur Vorlesung. Wirtschaftsrecht: - BGB, HGB, GmbHG, AktG, Produkthaftungsgesetz u.a. Eine aktuelle Literaturliste wird jährlich ausgegeben. |