Letzte Änderung : 29.04.2025 11:11:08   


Code:273550
Modul:Recht/Grundlagen des Medienrechts
Module title:Law/Basics of Media Law
Version:1.0 (01/2021)
letzte Änderung: 30.03.2021
Modulverantwortliche/r: Prof. Dr. jur. Kaspar, Michael Wolfgang
m.kaspar@hszg.de

angeboten in den 3 Studiengängen:
Internationale Wirtschaftskommunikation (B.A.) gültig ab Matrikel 2021
Internationale Wirtschaftskommunikation (B.A.) gültig ab Matrikel 2022
Internationale Wirtschaftskommunikation (B.A.) gültig ab Matrikel 2025

Modul läuft im:WiSe (Wintersemester)
Niveaustufe:Bachelor/Diplom
Dauer des Moduls:1 Semester
Status:Pflichtmodul
Lehrort:Görlitz
Lehrsprache:Deutsch

Workload* in SWS **
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*Gesamtarbeitsaufwand pro Modul (1 ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden)
**eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten pro Woche

Selbststudienzeit in h
Angabe gesamt
davon
94
40
Vor- und Nachbereitung LV
25
Vorbereitung Prüfung
29
Sonstiges


Lehr- und Lernformen:Die Vermittlung der Modulinhalte erfolgt in Form von Vorlesungen und Seminaren.


Prüfung(en)
Prüfung Prüfungsleistung als Klausur (PK) 150 min 100.0%



Lerninhalt: Lehrinhalte: Das Modul bietet den Studierenden eine Einführung in das Bürgerliche Recht sowie einen Überblick über Grundlagen des Medienrechts.

1. Teilvorlesung „Grundkurs Bürgerliches Recht“ sowie Arbeitsgemeinschaft hierzu (2 SWS Vorlesung, 1 SWS Seminar)
Der Grundkurs im Bürgerlichen Recht führt zunächst in die juristische Methode und die Systematik des Zivilrechts ein.
  • Ausgangspunkt sind Fragen, die üblicher Weise an den Juristen im Zivilrecht gestellt werden.
  • Darauf aufbauend werden die Anforderungen erläutert, die sich aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz für den Aufbau und die Reihenfolge von deren Beantwortung (auch in der Klausur) ergeben.
  • Auf dieser Grundlage sollen die Studierenden erlernen, was Rechtsfolge und Tatbestand einer Norm sind und wie eine Norm in diese Elemente aufzugliedern ist.
  • Weiter lernen sie die Aufgaben und Funktionen der Rechtsfolge für die juristische Arbeit kennen. Insbesondere wird anhand der Rechtsfolgen erarbeitet, von welchem grundlegenden System das Privatrecht mit ‚Anspruch und Anspruchsaufbau’ geprägt ist und welche Konsequenzen sich daraus für die sachgerechte Bearbeitung und Beantwortung von Rechtsfragen ergeben.


Auf dem System des Anspruchsaufbaus aufbauend und in dieses integrierend führt der Grundkurs im Bürgerlichen Recht in die Rechtsgeschäftslehre, deren System von ‚Rechtsgeschäft und dessen Wirksamkeit’ sowie in wesentliche weitere Grundprinzipen des Privatrechts ein. Dies geschieht beispielhaft mithilfe des Rechtsgeschäfts ‚Vertrag’:

Im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss stehen folgende Fragen im Zentrum der Betrachtung:
  • Der tatsächliche Vorgang des Vertragsschlusses,
  • seine rechtlich wesentlichen Bestandteile Angebot, Annahme und deren inhaltliche Übereinstimmung;
  • die Bestandteile von Angebot und Annahme: Willenserklärung (Elemente der idealen Willenserklärung, deren Definition und Bedeutung sowie die Elemente davon, die für einen Vertragsschluss zwingend vorliegen müssen)
  • deren Abgabe und Zugang;
  • die Voraussetzungen des Konsens und dessen Abgrenzung zum Dissens.


Im Zusammenhang mit der Wirksamkeit von Rechtsgeschäften, stehen insbesondere die folgenden Themen im Zentrum der Betrachtung:
  • Systematik der Wirksamkeit sowie
  • eine vertiefende Betrachtung der Regeln zur Anfechtung und
  • zur Unwirksamkeit aufgrund fehlender Genehmigung bei beschränkter Geschäftsfähigkeit einer Vertragspartei.


In diesem Zusammenhang werden
  • Trennungs- und Abstraktionsprinzip und deren Wirkung,
  • der bereicherungsrechtliche Ausgleich von dessen Folgen durch die Leistungskondiktion sowie
  • die Grundlagen von Besitz- und Eigentumserwerb bei beweglichen Sachen
grundlegend erörtert.

2. Teilvorlesung „Grundlagen des Medienrechts“ (2 SWS)
Ausgehend von den Rechtsquellen und der Gesetzgebungssystematik der Bundesrepublik Deutschland erfolgt zunächst eine Auseinandersetzung mit dem individuellen Medienrecht des Grundgesetzes und seiner einfach- gesetzlichen Konkretisierung. Im Zentrum der Überlegungen stehen dabei der Schutzgehalt des Art. 5 GG sowie weitere medienrechtlich besonders relevante Grundrechte. Dem schließt sich ein Überblick über das institutionelle Medienrecht an, der die Institutsgarantien des Grundrechtskatalogs und die einfach- gesetzliche Medienorganisation zum Gegenstand der Betrachtung macht.

Unabhängig von der Frage, mithilfe welchen Mediums Sie Ihr ‘Produkt‘ verbreiten, immer steht am Ende des Prozesses ein(e) Medienschaffende(r) und eine von ihm/ihr geschaffene Information oder Kommunikation, die regelmäßig Menschen und deren Beziehung zu deren Umwelt zum Gegenstand hat.

Daher steht – nach einer Einführung in Systematik und Struktur der Rechtsquellen – das individuelle Medienrecht im Zentrum der Veranstaltung. Hier werden Schutz für Autor(inn)en und ihr Werk, aber auch der Schutz des Individuums als Gegenstand der Kommunikation auf verfassungs- und einfach- gesetzlicher Ebene besprochen. Diesen Teil schließt eine Betrachtung von Fragen des Rechtsschutzes, insbesondere seiner Ziele sowie der prozessualen Mitteln ab. In diesem äußeren Rahmen werden insbesondere medienrechtlich maßgebliche Teile des Grundrechtskatalogs des Grundgesetzes (Menschenwürde, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, ggf. Recht auf informationelle Selbstbestimmung), das Recht am eigenen Bild sowie damit ggf. in Verbindung stehende Unterlassungsansprüche sowie deliktische Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche besprochen. Teil der Veranstaltung ist auch eine Übersicht über ausgesuchte Inhalte und Aufgaben des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Patent- und Markenrechts.

Der letzte Teil der Vorlesungsreihe ist dem institutionellen Medienrecht gewidmet. Hier bekommen sie einen Überblick über die institutionelle Garantie des Art. 5 GG und ihre Folgen sowie die einfach- gesetzliche Medienorganisationen in Deutschland. Dies schließt einen Überblick über das Recht der Telemedien und die Aufgaben der Bundesnetzagentur mit ein.

Lernergebnisse/Kompetenzen:
Fachkompetenzen:
  • Die Absolventinnen und Absolventen erwerben Grundlagenkenntnisse wesentlicher Regelungen und Zusammenhänge des Bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsgeschäftslehre sowie [...Teil Medienrecht?];
  • Die Absolventinnen und Absolventen erwerben die Befähigung zum Recherchieren der einschlägigen Rechtsvorschriften und Literatur sowie den Umgang mit z.T. komplexen rechtlichen Dokumenten (Gesetze bzw. Urteile.).
  • Sie erwerben eine grundsätzliche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit mit insbesondere auch mit Rechtsanwälten;
  • Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, sich unter Verwendung juristischer Systematik und Terminologie mit Lehrmeinungen im Privatrecht kritisch auseinander zu setzen und diese zu interpretieren. Sie können wirtschaftlich, insbesondere [medien?]wirtschaftlich relevante Sachverhalte auf nationaler Ebene rechtlich erfassen und sachgerecht anwenden.
  • Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, die maßgebliche juristische Methode einzusetzen und gezielt auf andere, vergleichbare Sachverhalte zu übertragen.


Grundlagen Recht
  • Die Studenten erwerben ausbaufähige Kenntnisse in Zivilrecht (BGB), schwerpunktmäßig im Vertragsrecht.
  • Sie werden befähigt, Gesetzestexte (BGB) zu lesen, zu verstehen und auf einfache Sachverhalte anzuwenden.
  • Mithilfe von praktischen Beispielen und Übungsfällen werden sie befähigt, Sachverhalte auf ihre rechtliche Erheblichkeit zu untersuchen und Rechtsfragen einer Lösung zu zuführen.
  • Darüber hinaus wird im Unterrichtsgespräch die juristische Argumentation geübt.


Medienrecht:
  • Die Absolventinnen und Absolventen erwerben erste Kenntnisse der wesentlichen Regelungen und der Fachterminologie des Bürgerlichen Rechts und Medienrechts speziell.
  • Die Absolventinnen und Absolventen erwerben die Befähigung zur Anwendung des Medienrechts in exemplarischen Fällen sowie im Rahmen der beruflichen Tätigkeit.
  • Sie erwerben die Befähigung zum Recherchieren der einschlägigen Rechtsvorschriften und Literatur.
  • Sie erwerben die Befähigung zum Umgang mit Rechtstexten (Gesetzen, Verordnungen, Verträgen, Urteilen, AGB).
Fachübergreifende Kompetenzen:
  • Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, zielorientiert unterschiedliche soziale Bestrebungen, Interessen und Handlungen zu bündeln. Sie setzen erfolgreich Methoden ein, psychische- und Handlungskonflikte rechtzeitig zu erkennen und sie zu neutralisieren und zu integrierende Personen zu gemeinsamem Handeln zu bringen. Dabei wirken sie als Vorbild, weil sie die Notwendigkeit und Fruchtbarkeit von Integration im persönlichen Werte- und Normensystem verankert haben.
  • Sie können Zusammenhänge zwischen Kommunikation in der Wirtschaft und internationalen gesellschaftlichen Entwicklungen zuordnen. Sie lernen bei Bedarf ihren ökonomisch-juristisch geprägten Sachverstand in einen fachlichen Zusammenhang zu setzen.
  • Die Absolventinnen und Absolventen beginnen, sachgerechte Entscheidungen auf der Basis erster rechtlicher Grundlagen zu fällen. Sie überdenken den systematischen Zusammenhang bei der Suche von Lösungsmöglichkeiten.
  • Sie identifizieren auf der Grundlage fachlichen und methodischen Wissens Ursache-Folge-Beziehungen rechtlich relevanten Handelns.
  • Die Absolventinnen und Absolventen eigenen sich die Fähigkeit an, sich ausdauernd, sensibel und offen fremde Wissens- und Wertbestände zu erschließen. Sie beginnen, die eigenen Erfahrungen und Einsichten nachvollziehbar und einsichtig kommunizieren und anderen gut zuhören.
  • Sie können unterschiedliche ethnische, kulturelle und religiöse Werthintergründe erfassen und darstellen.
  • Sie erlernen, kommunikations- und wirtschaftsbezogene Probleme zu identifizieren und diskutieren erkannte Probleme in der Arbeitsgruppe.
  • Sie erwerben erste Methoden des abstrakten Denkens und erfassen die Bedeutung klarer Ausdrucksweise. Sie beginnen Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden und Informationsflut zu verdichten. Erlernen, Sachverhalte schnell auf den Punkt zu bringen.
  • Die Absolventinnen und Absolventen lernen auf andere offen und wohlwollend, aber ohne Distanzlosigkeit zuzugehen. Sie üben ein, andere mit den eigenen Argumenten überzeugen. Sie beginnen, die juristische Fachsprache sachgerecht zu verwenden.
  • Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, konsequent, verantwortungsbewusst und durchweg ehrlich, pflichtbewusst und zuverlässig auf der Grundlage allgemeingültiger oder spezifischer Normen sowie ethischer und anderer Werte selbstverantwortlich zu handeln. Sie erlernen Strukturen und Inhalte, ihre persönlichen Werte und Ziele des eigenen ökonomischen und kommunikativen Handelns mit anderen Menschen, die Interesse an den Handlungsfolgen haben, zu reflektieren und zu kommunizieren.
  • Sie sind in der Lage, eigenständig zu lernen und zu arbeiten. Sie können sich dabei die Zeitressourcen zielgerichtet einteilen und ihr Handeln kritisch reflektieren. Sie zeigen Initiative, setzen sich SMARTe und realistische Ziele und verfolgen diese. Sie sind sich ihrer eigenen Handlungsmöglichkeiten bewusst, schöpfen diese aktiv aus und versuchen sie auszuweiten.
  • Die Absolventinnen und Absolventen haben die Notwendigkeit erkannt, Ziele bewusst mit großer Willensstärke, Beharrlichkeit und Aktivität zu verfolgen und zu realisieren und sich erst zufrieden zu geben, wenn klare Ergebnisse vorliegen. Sie lernen ausdauernd zu handeln, um bei zeitweiligen Schwierigkeiten Ergebnisse zu sichern.

Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme:keine

Literatur:Vorlesungsbegleitende Mitschriften, Skripte und Visualisierungen zu den Gegenständen der Vorlesung für alle klausurrelevanten Themengebiete;

Empfohlene Gesetzessammlungen:

1. Grundkurs BGB
Bürgerliches Gesetzbuch: BGB
mit Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz, Produkthaftungsgesetz, Unterlassungsklagengesetz, Wohnungseigentumsgesetz, Beurkundungsgesetz und Erbbaurechtsgesetz;
87., überarbeitete Auflage 2021, Beck im dtv.
ISBN 978-3-406-77046-3 (oder aktueller);

2. Medienrecht
Fechner / Mayer (Hrsg.), Medienrecht, 16., neu bearbeitete Auflage. 2020, C.F. Müller. ISBN 978-3-8114-4923-7 (oder aktueller).