
| Studiengänge >> Soziale Arbeit 2021 B.A. >> Abschlussmodul (Bachelor-Arbeit und Verteidigung) |
| Code: | 238100 |
| Modul: | Abschlussmodul (Bachelor-Arbeit und Verteidigung) |
| Module title: | Final Module (Bachelor´s Thesis and Defence) |
| Version: | 2.01 (01/2018) |
| letzte Änderung: | 16.09.2025 |
| Modulverantwortliche/r: | Prof. Schmitt, Rudolf R.Schmitt@hszg.de |
Lasner-Tietze, Cordula Cordula.Lasner-Tietze@hszg.de | |
| angeboten in den 3 Studiengängen: | Soziale Arbeit (B.A.) gültig ab Matrikel 2019 (Pflichtmodul) | Soziale Arbeit (B.A.) gültig ab Matrikel 2021 (Pflichtmodul) | Soziale Arbeit (B.A.) gültig ab Matrikel 2023 (Pflichtmodul) |
| Modul läuft im: | WiSe (Wintersemester) |
| Niveaustufe: | Bachelor/Diplom |
| Dauer des Moduls: | 1 Semester |
| Status: | Pflichtmodul |
| Lehrort: | Görlitz |
| Lehrsprache: | Deutsch |
| Workload* in | SWS ** | |||||||||||||||||||||||||||||
| Zeit- std. | ECTS- Pkte |
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| * | Gesamtarbeitsaufwand pro Modul (1 ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden) |
| ** | eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten pro Woche |
| Selbststudienzeit in h | ||||
Vor- und Nachbereitung LV |
Vorbereitung Prüfung |
Sonstiges |
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| Lehr- und Lernformen: | Das Modul umfasst die LV - wissenschaftliche Aufbereitung und Präsentation eines fachlichen Themas (P, 2-stündig). |
| Hinweise: | In Form eines Praktikums erfolgt die individuelle Betreuung der Bachelorarbeit, wobei sowohl inhaltlich als auch methodisch auf die jeweilige Arbeit bezogene Themen behandelt werden. Zur Erstellung der Bachelor-Arbeit ist der Leitfaden zum wissenschaftlichen Schreiben heranzuziehen. Die modulabschließenden Prüfungsleistungen sind die schriftliche Prüfungsleistung in Form der Bachelor-Arbeit und die mündliche Prüfungsleistung in Form der Bachelor-Verteidigung (zeitlichen Umfang von 30 min.). Der kompetenzorientierte Praxisnachweis ist die Voraussetzung für die Zulassung zum Abschlussmodul 18 gem. SächsSozAnerkO. Der Studiengang Soziale Arbeit ist bei Erreichung aller Voraussetzungen und absolvierter Abschlussarbeit sowie -prüfung eine Kombination mit der staatlichen Anerkennung gem. SächsSozAnerkG. |
| Prüfung(en) | |||
| Prüfungen | Abschlussarbeit (PA) | 70.0% | |
| mündliche Prüfungsleistung (PM) | 20 min | 30.0% | |
| Lerninhalt: |
In der Bachelor-Arbeit soll die Bearbeitung eines sozialarbeitsrelevanten Themas mit wissenschaftlichen Mitteln erfolgen. Die Darstellung und Diskussion von Untersuchungsergebnissen in schriftlicher und mündlicher Form sichern das Profil einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung. Die Bachelor-Arbeit dient dem Nachweis, dass Fähigkeiten der wissenschaftlichen Literaturrecherche und/oder empirischen Untersuchung, der Definition einer Fragestellung und ihrer Beantwortung mit wissenschaftlichen Methoden erworben wurden. Im Rahmen der individuellen Begleitung der Studierenden durch den/die 1.Guachter_in werden u.a. das Exposé und (Zwischen-)Resultate sowie damit zusammenhängende fachliche und methodische Fragen erörtert. Dies dient der Qualitätssicherung und der fortgeschrittenen Einübung in die Fähigkeit wissenschaftlichen Diskursen. |
| Lernergebnisse/Kompetenzen: | |
| Fachkompetenzen: | Nach dem Absolvieren des Moduls haben die Studierenden • themen- bzw. problembezogen und exemplarisch vertiefte Fachkompetenz auf einem speziellen Gebiet erworben, vertieft und präzisiert, • adäquate Beiträge zu (sozialarbeits-)wissenschaftlichen Diskursen entwickelt, • Standards und Regeln wissenschaftlichen Arbeitens angewendet und umgesetzt. |
| Fachübergreifende Kompetenzen: | Nach dem Absolvieren des Moduls haben die Studierenden • Eigeninitiative weiterentwickelt und Selbstmanagement gestärkt, • ziel- und ergebnisorientiertes Arbeiten qualifiziert, • logisch-analytisches Denken weiterentwickelt. Studierende haben • Problemlösungsfähigkeit gefestigt, • kreative Lösungen entwickelt und umgesetzt, • schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen qualifiziert. |
| Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme: | Die Zulassung zur BA-Arbeit regelt § 24 Prüfungsordnung. |
| Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme: | keine |
| Literatur: | Zur Erstellung der Bachelor-Arbeit ist der Leitfaden zum wissenschaftlichen Schreiben heranzuziehen. Die modulabschließenden Prüfungsleistungen sind die schriftliche Prüfungsleistung in Form der Bachelor-Arbeit und die mündliche Prüfungsleistung in Form der Bachelor-Verteidigung (zeitlichen Umfang von 30 min.). Der kompetenzorientierte Praxisnachweis ist die Voraussetzung für die Zulassung zum Abschlussmodul 18 gem. SächsSozAnerkO. Der Studiengang Soziale Arbeit ist bei Erreichung aller Voraussetzungen und absolvierter Abschlussarbeit sowie -prüfung eine Kombination mit der staatlichen Anerkennung gem. SächsSozAnerkG. |