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Studiengänge >> Tourismusmanagement, Internationales 2020 M.A. >> Internationales Wirtschaftsrecht/Reiserecht/Fallstudien


Code:205750
Modul:Internationales Wirtschaftsrecht/Reiserecht/Fallstudien
Module title:International Business Law/Travel Law/Case Studies
Version:1.0 (02/2015)
letzte Änderung: 31.10.2022
Modulverantwortliche/r: Prof. Dr. jur. Kaspar, Michael Wolfgang
m.kaspar@hszg.de

angeboten in den 3 Studiengängen:
Tourismusmanagement, Internationales (M.A.) gültig ab Matrikel 2017
Tourismusmanagement, Internationales (M.A.) gültig ab Matrikel 2020
Tourismusmanagement, Internationales (M.A.) gültig ab Matrikel 2023

Modul läuft im:SoSe (Sommersemester)
Niveaustufe:Master
Dauer des Moduls:1 Semester
Status:Pflichtmodul
Lehrort:Zittau
Lehrsprache:Deutsch

Workload* in SWS **
Semester
Zeit- std.ECTS-
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150
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*Gesamtarbeitsaufwand pro Modul (1 ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden)
**eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten pro Woche

Selbststudienzeit in h
Angabe gesamt
davon
105
60
Vor- und Nachbereitung LV
20
Vorbereitung Prüfung
25
Sonstiges


Lehr- und Lernformen:Die Vermittlung der Modulinhalte erfolgt in Form von Vorlesungen und Seminaren.


Prüfung(en)
Prüfungsvorleistung Prüfungsvorleistung als Beleg (VB)
Prüfung Prüfungsleistung als Klausur (PK) 120 min 100.0%



Lerninhalt: Recht wird von Staaten gesetzt. Recht ist daher naturgemäß national und in seiner Wirkung grundsätzlich auf den Staat begrenzt, der es erlassen hat. Nur ausnahmsweise, insbesondere bei internationalen Übereinkommen reicht der Wirkungskreis einer Rechtsordnung über die Grenzen einzelner Staaten hinaus. In allen übrigen international gelagerten Fällen ist vor der Anwendung materiellen Rechts zunächst die Frage zu klären, welche (nationale) Rechtsordnung anzuwenden ist. Demzufolge ist auch diese Vorlesung zweistufig aufgebaut.

Jeweils aufbauend auf Methode und Systematik des Bürgerlichen Rechts und diese Vorgehens-, Rechts-, Denk- und Argumentationsstrukturen für Rechtsgeschäfte (auch im Drei- Personen- Verhältnis) fortführend und mittels Fallbearbeitungen praktisch vertiefend:

1. Teilveranstaltung Wirtschaftsrecht (2 SWS)
Das Recht der Stellvertretung mit Blick auf Abschluss und Wirksamkeit von Rechtsgeschäften unter Abgrenzung zu höchstpersönlichem Handeln und Handeln unter Einschaltung eines Boten; im Zentrum der Betrachtung stehen der Abschluss eines Vertrags mit Wirkung für und gegen eine andere Person als die Handelnde und dessen Wirksamkeitsvoraussetzungen. Außerdem werden die Rechtsfolgen einer unwirksamen Vertretung betrachtet.

Gelegentlich dieser Untersuchung und am juristischen Handlungszusammenhang orientiert, werden die folgenden Themenbereiche in die Vorlesung integriert:

  • Formen, Voraussetzungen und Reichweite der Vertretungsmacht;
  • Überblick über Personen und Personenmehrheiten sowie deren elementaren Eigenschaften (Rechtsfähigkeit, Geschäftsführung, Vertretung im Rechtsverkehr einschließlich der damit verbundenen Haftungssystematik und grundlegender Fragen von deren steuerlichen Behandlung);
  • Wirkungen des Handelsregisters, insb. § 15 HGB.


2. Teilveranstaltung Internationales Reiserecht (2 SWS)
Um das Zusammenspiel der Normen im internationalen Wirtschaftsrecht zu verstehen, ist es zunächst erforderlich, sich mit den unterschiedlichen Rechtsquellen und der zwischen ihnen bestehenden Normhierarchie zu befassen. Hierbei werden insbesondere die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Grundlagen. einbezogen.

Sodann wendet sich die Vorlesung – nach einem einführenden Blick auf die Bedeutung internationalen Zivilprozessrechts für das anzuwendende nationale materielle Recht – den Grundzügen des deutschen Internationalen Privatrechts (IPR) für den Bereich vertraglicher Schuldverhältnisse zu:

  • Das IPR (Internationales Privatrecht) der Bundesrepublik Deutschland als Maßstab der Entscheidung über das anzuwendende nationale Sachrecht bei Verträgen zwischen Veranstaltern und Leistungserbringern bzw. Reisenden, soweit diese grenzüberschreitenden Bezug haben;
  • die Beurteilung von Rechtsfragen mit grenzüberschreitendem Bezug (Ansprüche auf vertragsgemäße Leistung und Haftung zwischen Veranstaltern und Reisenden) auf der Grundlage anwendbaren deutschen Sachrechts unter besonderer Berücksichtigung internationaler Rechtsquellen und umgesetzten europäischen Richtlinienrechts (Übereinkommen von Montréal; FluggastrechteVO, Pauschalreiserecht der §§ 651 BGB ff.).

Lernergebnisse/Kompetenzen:
Fachkompetenzen:
  • Die Absolventinnen und Absolventen lernen wesentliche Regelungen und Zusammenhänge des Handels- und Gesellschaftsrechts kennen;
    sie erwerben vertiefte Kenntnisse im Recht der Pauschal- und Individualreisen;
  • Die Absolventinnen und Absolventen erwerben die Fähigkeit zum Recherchieren der einschlägigen Rechtsvorschriften und Literatur Umgang mit z.T. komplexen rechtlichen Dokumenten (Gesetzen, Verordnungen, Gesellschaftsverträgen, Urteilen u.ä.) Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit mit insbesondere mit Rechtsanwälten;
  • Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, sich unter Ver-wendung juristischer Systematik und Terminologie mit Lehrmeinungen in der Rechtswissenschaft, insbesondere zum Reiserecht kritisch auseinander zu setzen und diese zu interpretieren. Sie können wirtschaftlich, insb. tourismuswirtschaftlich relevante Sachverhalte auf nationaler sowie auf internationaler Ebene erfassen und verantwortungsvoll verwenden.
  • Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, die maßgebliche juristische Methode einzusetzen und gezielt einzusetzen auf andere, vergleichbare Sachverhalte zu übertragen; sie können diese wissenschaftlich gestützten Methoden auf praktische und theoretische, studien- und berufsrelevante sowie gegenwärtige und zukünftige Problemstellun-gen anwenden.Sie berücksichtigen dabei tourismuswirtschaftliche und allgemeinwirtschaftliche Rahmenbedingungen (Framing).
  • Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, interdisziplinäre Perspektiven, insbesondere im Zuge der Interkulturalität, einzunehmen und in ihr Handeln zu integrieren.
  • Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, Sachverhalte begründet zu verallgemeinern. Sie können inhaltliche Perspektivwechsel vornehmen. Sie können Gesetz- bzw. Regelmäßigkeiten und/ oder wesentliche Aspekte des Untersuchungsgegenstandes identifizieren. Sie sind in der Lage, wissenschaftliche Lösungsansätze und Handlungsmöglichkeiten unter Nutzung der juristischen Methode zu entwickeln, auf Fälle anzuwenden und Entscheidungen zu treffen.
Fachübergreifende Kompetenzen:
  • Die Absolventinnen und Absolventen können analytisch denken und sich exakt fachsprachlich ausdrücken.
  • Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, in Gruppen zu arbeiten und die erarbeiteten Ergebnisse zu präsentieren.
  • Die Vorlesung trägt dazu bei, die Absolventinnen und Absolventen in die Lage zu versetzen, wesentliche Anforderungen wissenschaftlicher Redlichkeit in ihr Handeln zu internalisieren und Grundfragen und Grundbegriffe der rechtlichen Werteordnung in Betracht zu ziehen. Sie können deskriptive, normative Aussagen analysieren. Sie können unter Einbezug von Werten begründete Entscheidungen treffen. Sie können ihr eigenes Handeln an moralischen Grundsätzen in verschiedenen Dimensionen im Bewusstsein ihrer Verantwortung orientieren. Sie können eigene und fremde moralische Überzeugungen sowie Wertgrundlagen der eigenen Profession und deren Einbettung in gesellschaftliche Werte und Normen beurteilen.
  • Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, sich über ihre persönlichen Werte und Ziele eigenen ökonomischen Handelns mit anderen Menschen, die Interesse an den Handlungsfolgen haben, auszutauschen. Sie können sich mit Betroffenen und Fachleuten vernünftig auf eine Konfliktlösung einigen. Sie können dazu adäquate Kommunikationsformen auswählen und gezielt einsetzen.
  • Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, eigenständig zu lernen und zu arbeiten. Sie können sich die Zeit selbstgesteuert einteilen, können sich selbst reflektieren und mit Kritik umgehen. Sie zeigen Initiative, setzen sich Ziele und verfolgen diese.

Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme:Erfolgreiche Teilnahme am Moduls „Recht/Reisevertragsrecht“, ModulNr. 186600 oder an insbesondere methodologisch gleichwertiger Vorlesung;
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme:Managementkenntnisse

Literatur:Vorlesungsbegleitende Skripte und Visualisierungen zu den Gegenständen der Vorlesung;

v. Hoffmann, Internationales Privatrecht, /. Auflage, C. H. Beck, 2002
Schmid, Fluggastrechte-Verordnung, 2018, C.H.Beck
Führich, E.: Reiserecht- Handbuch, 8. Auflage (sobald erschienen), C.H. Beck;
Führich / Brenner, Basiswissen Reiserecht, Grundriss des Reisevertrags- und Individualreiserechts, 4. Auflage 2018.

Gesetze: BGB, EGBGB, HGB, GmbHG, InsO, AEUV, Rom I- Verordnung, Übereinkommen von Montréal, VO (EU) Nr. 261/ 2004 (FluggastrechteVO);
Hierfür erforderlich:
1.
Entweder
Aktuelle Wirtschaftsgesetze 2021, Gesetzestext,
22. Auflage. 2021, C.H.BECK. ISBN 978-3-406-75467-8, 9,90 EUR

oder
Güllemann, Wichtige Gesetze des Wirtschaftsprivatrechts,
Gesetzestext, 22. Auflage. 2021, nwb- verlag, inkl. Gesetze-App.
ISBN 978-3-482-68462-3, 10,90 EUR

oder
Zivilrecht Wirtschaftsrecht, Gesetzestext, 29. Auflage. 2020
Nomos. ISBN 978-3-8487-6947-6, 24,00 EUR.

2.
Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Gesetzestext
20., neubearbeitete und erweiterte Auflage. 2020,
C.H.BECK. ISBN 978-3-406-76286-4, 26,90 EUR.

Ich weiß, für eine studentische Kasse ist das viel Geld. Daher stelle ich die daraus benötigten und in den oben, unter 1., benannten Sammlungen nicht enthaltenen Texte des AEUV, MÜ und der EuFluggastrechteVO auch als pdf zum Ausdruck zur Verfügung. Ist preiswerter, aber im Handling in Vorlesung und Klausur sperriger.