Letzte Änderung : 17.01.2025 09:59:02   


Code:242200
Modul:Recht II (Einführung Arbeitsrecht)
Module title:Law II (Introduction to Labour Law)
Version:1.0 (06/2018)
letzte Änderung: 20.09.2022
Modulverantwortliche/r: Prof. Dr. jur. Kaspar, Michael Wolfgang
m.kaspar@hszg.de

angeboten in den 7 Studiengängen:
Betriebswirtschaft (B.A.) gültig ab Matrikel 2019
Betriebswirtschaft (B.A.) gültig ab Matrikel 2020
Betriebswirtschaft (B.A.) gültig ab Matrikel 2021
Betriebswirtschaft (B.A.) gültig ab Matrikel 2024
Betriebswirtschaft - Programmstudierende (B.A.) gültig ab Matrikel 2021
Nachhaltige Betriebswirtschaft (B.A.) gültig ab Matrikel 2024
Unternehmensführung (Berufsbegleitender Studiengang) (B.A.) gültig ab Matrikel 2020

Modul läuft im:SoSe (Sommersemester)
Niveaustufe:Bachelor/Diplom
Dauer des Moduls:1 Semester
Status:Pflichtmodul
Lehrort:Zittau
Lehrsprache:Deutsch

Workload* in SWS **
Semester
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*Gesamtarbeitsaufwand pro Modul (1 ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden)
**eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten pro Woche

Selbststudienzeit in h
Angabe gesamt
davon
105
60
Vor- und Nachbereitung LV
30
Vorbereitung Prüfung
15
Sonstiges


Lehr- und Lernformen:Die Vermittlung der Modulinhalte erfolgt in Form von Vorlesungen und Gruppenarbeiten. Wegen der hohen Dynamik hinsichtlich der Aktualität der Lehrinhalte können modulbegleitende Online-Recherchen der Studierenden erforderlich sein.


Prüfung(en)
Prüfung Prüfungsleistung als Klausur (PK) 120 min 100.0%



Lerninhalt: Gegenstand der Vorlesung ist eine grundlegende Einführung in das Arbeitsrecht, die auf Methode und Struktur des Zivilrechts und seiner Anwendung gründet.

Ausgehend von Anliegen und Grundbegriffen des Arbeitsrechts sowie deren Abgrenzung zu benachbarten und in Teilen sich mit dem Arbeitsrecht überschneidenden Fachgebieten, werden zunächst die Besonderheiten des Arbeitsrechts hinsichtlich des Abschlusses von Arbeitsverträgen sowie deren Wirksamkeit untersucht.

Dem schließt sich ein Blick auf die Pflichtenstellung der Vertragsparteien hinsichtlich der wechselseitigen Hauptleistungspflichten sowie der diese ergänzenden Nebenpflichten an.

Auf dieser Grundlage geht die Vorlesung sodann der Frage nach, welche Folge die Verletzung von Vertragspflichten nach sich ziehen kann:

Dies beginnt mit der vertiefenden Betrachtung der Fallkonstellationen, die zur Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung führen.

Weiter werden die Folgen der fehlerhaften Leistungserbringung im Hinblick auf etwaige Schadensersatzansprüche gegen selbständige Werkunternehmer bzw. gegen deren Arbeitnehmer verglichen und erörtert, inwieweit Arbeitnehmer durch Gesetzgeber und Gerichte privilegiert werden. Dabei wird auch auf die Frage eingegangen, inwieweit eine solche Privilegierung gerechtfertigt ist.

Abschließend geht die Vorlesung noch auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung insbesondere aus verhaltensbedingtem Grund ( => Pflichtverletzung) ein, ohne den Blick auf personenbedingte oder betriebsbedingter Gründe zu vergessen.

Lernergebnisse/Kompetenzen:
Fachkompetenzen:• Die Absolventinnen und Absolventen lernen, ihre Urteile und Handlungen in arbeitsrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht aus sachlich und methodisch begründeten Überlegungen heraus abzuleiten und umzusetzen. Sie bemühen sich um größtmögliche Objektivität und beginnen auch Stress- und Konfliktsituationen weitgehend analytisch-rational bewältigen.
• Die Absolventinnen und Absolventen erwerben die Fähigkeit, ihr betriebswirtschaftliches Handeln fachlich-methodisch fundiert, strukturiert und sachgerecht an arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen auszurichten. Sie beginnen, verschiedene Handlungsalternativen zu analysieren und rationale und zukunftsorientierte Entscheidungen zu treffen, auch und gerade im Hinblick auf die Art und die Größe des Unternehmens.
• Sie lernen, auf der Basis stabiler fachlich-methodischer Grundkenntnisse arbeitsrechtliche Überlegungen in den konzeptionellen Prozess einzubringen und auch gegen Widerstände zu vertreten. Dabei behalten sie die Ganzheit der Lösung im Blick und sind bereit Veränderungen und Neuerungen zu integrieren.
• Die Absolventinnen und Absolventen erwerben die Fähigkeit, auf der Grundlage soliden Wissens weitere wie z. B. ethische, politische und arbeitsrechtliche Aspekte in die eigenen ökonomischen Zielsetzungen und Entscheidungsfindungen einzubeziehen. Auch in einem sich schnell wandelnden Umfeld vermögen sie ihr Denken und Handeln ganzheitlich auszurichten.
• Sie erlernen, auf der Basis wesentlicher arbeitsrechtlicher Grundlagen problematische Situationen, Prozesse und Strukturen in Unternehmen zu erkennen, Lösungsfindungen anzustoßen und zu organisieren. Sie beginnen, die notwendige Kommunikations- und Leitungsstruktur entsprechend des Problemtyps zu gestalten.
• Die Absolventinnen und Absolventen erlernen, arbeitsrechtliche Fragestellungen mittlerer Komplexität gedanklich in einzelne Teilprobleme zu aufzulösen und kausale Zusammenhänge aufzudecken. Sie erkennen Möglichkeiten, beeinflussbare Parameter zielorientiert zu gestalten. Sie beginnen rechtlich Wesentliches von rechtlich Unwesentlichem zu unterscheiden, Informationen sachgerecht zu verdichten. Sie beginnen richtige Schlussfolgerungen daraus abzuleiten.
• Sie erwerben ein breit angelegtes fachliches und methodisches Grundwissen, mithilfe dessen sie aktiv auf Probleme zugehen und daraus resultierende Aufgaben analytisch und methodisch planvoll angehen können. Sie erlernen bestehende Abläufe strukturell zu betrachten und zu hinterfragen sowie Risiken systematisch zu beurteilen.
• Die Absolventinnen und Absolventen beginnen, ihr vorhandenes methodisches Wissen in praktische Handlungsvorschläge umzusetzen. Sie erkennen Zusammenhänge und Abhängigkeiten sowie im Sinne zielgerechter Gestaltung beeinflussbare Parameter.
• Die Absolventinnen und Absolventen besitzen die Fähigkeit, sich fremde Wissensbestände und große Datenmengen mittels digitaler Medien zugänglich zu machen. Sie erwerben die arbeitstechnischen Mittel diese auch mithilfe digitaler Werkzeuge zu analysieren, zu strukturieren und zu kommunizieren.
Fachübergreifende Kompetenzen:• Die Absolventinnen und Absolventen erwerben Werkzeuge zur koordinierten und organisierten sozialen Zusammenarbeit. Sie lernen die Bedeutung der Motivation von Mitarbeitern sowie der produktiven Teambildung und –arbeit kennen. Sie beginnen aus Einzelpersonen eine sich ergänzende und unterstützende Gemeinschaft bilden, die in der Lage ist, handlungsbereit und zielorientiert zu agieren.
• Sie erwerben Grundlagen, in Gesprächen, Verhandlungen etc. mit einer oder mehreren Personen vorteilhafte Ergebnisse zu erzielen, ohne die Verhandlungspartner zu diskreditieren. Sie sind in der Lage, offen auf andere zuzugehen, ihnen zuzuhören und Wertschätzung entgegenzubringen.
• Die Absolventinnen und Absolventen erkennen situativ Interessengegensätze und versuchen, einen fairen Ausgleich herbeizuführen. Sie lernen, mithilfe persönlicher Toleranz die Meinung anderer auch dann zuzulassen, wenn sie der eigenen Vorstellung widersprechen. Sie übern die Fähigkeit ein, eigene Standpunkte klar und fundiert vorzutragen.
• Sie erkennen die Notwendigkeit, gegenständliche und soziale Bedingungen für innovatives Verhalten der Mitarbeiter in Arbeitsprozessen kontinuierlich zu verbessern, mithilfe von Zielvereinbarungen und breiten Tätigkeitsspielräumen Mitarbeiter zu unterstützen sowie deren Weiterentwicklung zu ermöglichen.
• Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, aktiv und selbstbestimmt unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten einzuordnen und zu bewerten, um auf dieser Grundlage ihre Aufgaben wahrzunehmen und Ziele zu erfüllen. Sie lernen eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen.
• Sie erkennen die Notwendigkeit, fehlendes fachliches und methodisches Wissen, tätigkeitsspezifische Qualifikationen und Erfahrungen durch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen oder auf anderen Wegen zu erwerben. Sie erlernen, diesen Anforderungen unaufgefordert und selbstorganisiert mit einem hohen freiwilligen Engagement gerecht zu werden.
• Die Absolventinnen und Absolventen kennen Werkzeuge, Gegebenheiten, Widersprüche, Schwierigkeiten und Konflikte einerseits auf die ihnen zu Grunde liegenden fachlichen und methodischen Sachverhalte hin zu untersuchen und andererseits erfahrungs- und wertbasierte Auswege und Lösungen zu erarbeiten.
• Sie schätzen die Fähigkeit, auf der Grundlage allgemein gültiger und im Unternehmen erarbeiteter Normen sowie ethischer und anderer Werte selbstverantwortlich zu handeln und haben die Bereitschaft dazu.
• Außerdem haben sie das Wissen, auf Erfahrungen und komplexem Können aufbauend aktiv zu werden und so vorgegebene oder selbst gesetzte Ziele zu erreichen.

Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme:Erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung "Recht I"

Literatur:Die Teilnehmer erhalten ein umfangreiches vorlesungsbegleitendes Skript zur Vorbereitung und Nacharbeit.

-Beck-Texte im dtv, Arbeitsgesetze (ArbG); Beck-Texte im dtv, aktuelle Auflage;