Letzte Änderung : 10.01.2025 10:56:48   


Code:200300
Modul:Praxissemester
Module title:Internship
Version:1.0 (09/2014)
letzte Änderung: 09.01.2023
Modulverantwortliche/r: Dr.-Ing. Reinhold, Jana
J.Reinhold@hszg.de

angeboten in den 37 Studiengängen:
Energie- und Umwelttechnik (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2015
Energie- und Umwelttechnik (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2019
Energie- und Umwelttechnik (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2020
Energie- und Umwelttechnik (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2015
Energie- und Umwelttechnik (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2019
Energie- und Umwelttechnik (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2020
Energie- und Umwelttechnik KIA (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2015
Energie- und Umwelttechnik KIA (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2019
Energie- und Umwelttechnik KIA (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2020
Energie- und Umwelttechnik KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2015
Energie- und Umwelttechnik KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2019
Energie- und Umwelttechnik KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2020
Energietechnik (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2017
Energietechnik (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2018
Energietechnik (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2017
Energietechnik (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2018
Energietechnik KIA (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2017
Energietechnik KIA (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2018
Energietechnik KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2017
Energietechnik KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2018
Green Engineering (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2023
Maschinenbau (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2016
Maschinenbau (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2017
Maschinenbau (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2018
Maschinenbau (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2020
Maschinenbau (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2016
Maschinenbau (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2017
Maschinenbau (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2018
Maschinenbau (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2020
Maschinenbau KIA (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2015
Maschinenbau KIA (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2017
Maschinenbau KIA (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2018
Maschinenbau KIA (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2020
Maschinenbau KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2015
Maschinenbau KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2017
Maschinenbau KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2018
Maschinenbau KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2020

Modul läuft im:WiSe (Wintersemester)
Niveaustufe:Bachelor/Diplom
Dauer des Moduls:1 Semester
Status:Pflichtmodul
Lehrort:Zittau
Lehrsprache:Deutsch

Workload* in SWS **
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*Gesamtarbeitsaufwand pro Modul (1 ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden)
**eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten pro Woche

Selbststudienzeit in h
Angabe gesamt

878



Erläuterungen zu WeiteresKonsultationen


Lehr- und Lernformen:Selbstständige Bearbeitung praxisrelevanter Problemstellungen des Maschinenbaus, der Energie- und Umwelttechnik und artverwandter Bereiche
Hinweise:Im Folgenden erfolgt die Benennung der Zuständigkeiten für die Praxisphase und die studiengangspezifische Präzisierung der Bestimmungen der Praxisordnung vom 20.07.2009 für die Fakultät Maschinenwesen:


An der Fakultät Maschinenwesen wird die Durchführung des Praktikums durch die Praktikumsbeauftragte (Frau Dr.-Ing. Jana Reinhold) und durch den Mitarbeiter für Organisation/ Praxissemester (Herrn Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Meinck) organisiert.


Informationsveranstaltung zum Praktikum:
Eine Einweisung durch die Praktikumsbeauftragte und dem Mitarbeiter für Organisation/ Praxissemester erfolgt rechtzeitig vor dem Praktikum.

Alle notwendigen Unterlagen werden im Internet (https://f-m.hszg.de/informationen-fuer-studierende/praxissemester) zur Verfügung gestellt.

Gemäß Praxisordnung wird festgelegt:

§ 2, Abs. 3.:
Die Mindestdauer des Praktikums umfasst 20 Wochen bzw. 100 Nettoarbeitstage.

§ 3, Abs. (1) 2.:
Der von der Praxisstelle und der/dem Studierenden unterschriebene Praktikumsvertrag ist der Praktikumsbeauftragten unverzüglich zur Prüfung und Kenntnisnahme vorzulegen und als Kopie dem Mitarbeiter für Organisation/ Praxissemester zu übergeben.

§ 3, Abs. (1) 3.:
Eine Kopie vom Praxisschein/Teil 1 (unterschrieben vom betreuenden Hochschullehrer und vom Praxisbetreuer in der Praxisstelle) ist dem Mitarbeiter für Organisation/ Praxissemester unverzüglich zum Registrieren zu übergeben. Empfehlung: Das Original wird beim betreuenden Hochschullehrer hinterlegt.

§ 3, Abs. (1) 6.:
Die Abgabe des Praxisbeleges erfolgt zusammen mit dem Praktikumszeugnis fristgerecht im Studierendensekretariat der Fakultät. Der späteste Abgabetermin ist die erste Lehrveranstaltungswoche des dem Praktikum folgenden Semesters.

§4, Abs. (2):
Zur Beantragung von Ausnahmereglungen zur Praxisstelle ist ein formloser Antrag an den Vorsitzenden der Studienkommission der Fakultät Maschinenwesen zu richten.

§ 6, Abs. (1):
Ein beabsichtigter Wechsel bedarf der Zustimmung des betreuenden Hochschullehrers und der Praktikumsbeauftragten. Der Wechsel ist durch die/den Studierende/n beim Mitarbeiter für Organisation/ Praxissemester registrieren zu lassen.

§ 6, Abs. (2):
Die Praktikumsbeauftragte entscheidet bei vorzeitigem Auflösen des Praktikumsvertrages über die Anerkennung der erbrachten Praktikumszeit.

§7, Abs. (2):
Der betreuende Hochschullehrer steht der/dem Studierenden für Konsultationen nach Vereinbarung zur Verfügung. Dabei ist es empfehlenswert, dass die/der Studierende mindestens eine Konsultation mit dem betreuenden Hochschullehrer wahrnimmt.

§ 9, Abs. (5):
Die Abgabe des Praktikumszeugnisses erfolgt zusammen mit dem Praxisbeleg im Studierendensekretariat der Fakultät.

§10, Abs. (2):
Hinweise zur Anfertigung des Praxisbeleges werden durch den betreuenden Hochschullehrer gegeben.

§ 10, Abs. (4):
Über eine Verlängerung des Abgabetermins des Praxisbeleges entscheidet auf schriftlichen Antrag der/des Studierenden der Prüfungsausschuss. Der schriftliche Antrag der/des Studierenden ist spätestens 14 Tage vor Abgabetermin vorzulegen (Formular siehe Fakultätshomepage).
In besonders begründeten Fällen kann eine einmalige Verlängerung um bis zu vier Wochen gewährt werden.

§11, Abs. (1):
Die Gesamtnote wird aufgrund der Note des Praxisbeleges (70%) und der Note der Verteidigung (30%) gewichtet gebildet. Die Verteidigung teilt sich auf in einen etwa 20-minütigen Vortrag über den Praxisbeleg und in einen Fragenteil zu Themengebieten des Praxisbeleges.


Prüfung(en)
Prüfungen mündliche Prüfungsleistung (PM) 40 min 30.0%
Prüfungsleistung als Praxisbeleg (PP)
 - 
70.0%



Lerninhalt: Fachliche Anforderungen an das 20-wöchige Praktikum: Als Arbeitsgebiete und Ausbildungsinhalte des Praktikums werden anerkannt:
- Entwicklung, Konstruktion, Auslegung bzw. Optimierung von Bauteilen oder Systemen im Bereich des Maschinenbaus bzw. der Energie- und Umwelttechnik,
- Technologische Fertigungsvorbereitung, Produktionsplanung, Prozessoptimierung,
- Qualitäts- und Umweltmanagement, Projektabwicklung, Instandhaltung und Technische Diagnostik,
- Mitwirkung bei Forschungs- und Entwicklungsaufgaben, z. B. für neue Technologien, Materialien, Wirkprinzipien, Messsysteme.

Die Durchführung des Praktikums kann in folgenden Einsatzbetrieben erfolgen:
- Unternehmen des Maschinen-, Geräte-, Anlagen- und Fahrzeugbaus und der verarbeitenden Industrie,
- Unternehmen der Energieversorgung, der Energie- und Umwelttechnik, der Technischen Gebäudeausrüstung sowie Betreiber energietechnischer Systeme,
- Ingenieur- und Entwicklungsbüros sowie angewandte Forschungseinrichtungen,
- Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden,
- Technische Dienstleistungs- und Überwachungsvereine.

Lernergebnisse/Kompetenzen:
Fachkompetenzen:Studierende…
• … besitzen vertieftes Faktenwissen aus dem Themengebiet der gewählten Praxisarbeit
• … haben Kenntnis des Faktenwissens aus angrenzen thematischen Gebieten, die durch die Praxisarbeit mit betroffen sind
• … besitzen wissenschaftstheoretische Kenntnisse (empirische Forschung, Modellbildung), soweit für die Arbeit erforderlich
• … analysieren ein Problem tiefgreifend
• … wenden ihre erworbene Methodenkompetenz zur Lösung einer Problemstellung an
• … können eine Aufgabenstellung methodisch strukturieren (Projekt- und Zeitmanagement)
• … sind fähig, sich systematisch notwendige Information zu beschaffen (Literatur)
Fachübergreifende Kompetenzen:Studierende…
• … besitzen schriftliche und mündliche Kommunikationskompetenz
• … kooperieren zur Problemlösung mit unterschiedlichen Partnern innerhalb und außerhalb der Hochschule (Kooperationskompetenz)
• … besitzen (je nach Aufgabenstellung) Teamfähigkeit
• … führen multiple Information zu einem ganzheitlichen Lösungsansatz zusammen (Vernetztes Denken)
• … reflektieren kritisch die eigenen Lösungsansätze unter Berücksichtigung relevanter Einflussfaktoren
• … verteidigen die eigenen Lösungsansätze auf Basis des erworbenen Wissens

Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme:keine
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme:erfolgreiche Absolvierung der Module des 1.-4- Fachsemesters

Literatur:M. Karmasin, R. Ribing: Die Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten. UTB GmbH, 2014, ISBN 978-3-825-24259-6

A. Brink: Anfertigung Wissenschaftlicher Arbeiten. Springer Gabler, 2013, ISBN 978-3-658-02510-6

sowie themenspezifische Fachliteratur