Studiengänge >> Energie- und Umwelttechnik KIA 2020 Dipl.-Ing. (FH) >> Abschlussmodul (Diplom-Arbeit und Verteidigung ) |
Code: | 200450 |
Modul: | Abschlussmodul (Diplom-Arbeit und Verteidigung ) |
Module title: | Final Module (Diplom Thesis and Defence) |
Version: | 1.0 (09/2014) |
letzte Änderung: | 27.07.2020 |
Modulverantwortliche/r: | Prof. Dr.-Ing. Meinert, Jens J.Meinert@hszg.de |
angeboten in den 6 Studiengängen: | Energie- und Umwelttechnik (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2015 | Energie- und Umwelttechnik (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2019 | Energie- und Umwelttechnik (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2020 | Energie- und Umwelttechnik KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2015 | Energie- und Umwelttechnik KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2019 | Energie- und Umwelttechnik KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2020 |
Modul läuft im: | SoSe (Sommersemester) |
Niveaustufe: | Bachelor/Diplom |
Dauer des Moduls: | 1 Semester |
Status: | Pflichtmodul |
Lehrort: | Zittau |
Lehrsprache: | Deutsch |
Workload* in | SWS ** | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zeit- std. | ECTS- Pkte |
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* | Gesamtarbeitsaufwand pro Modul (1 ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden) |
** | eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten pro Woche |
Selbststudienzeit in h | ||||
Erläuterungen zu Weiteres | Konsultationen und Diplomandenkolloquium |
Lehr- und Lernformen: | Selbstständige Erarbeitung praxisrelevanter Problemstellung der Energie- und Umwelttechnik und artverwandter Bereiche |
Hinweise: | Aus Prüfungsordnung: (1) Durch die Diplom-Arbeit soll der Prüfling im Rahmen des Abschlussmoduls den Nachweis erbringen, dass er befähigt ist, innerhalb eines vorgegebenen Bearbeitungszeitraums eine Fragestellung unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden mit Erfolg selbständig zu bearbeiten. (2) Die Erstellung der Diplom-Arbeit ist von einer prüfenden Person gemäß § 11 Absatz 1 und 2 zu betreuen. Die betreuende Person ist in der Regel Mitglied der Hochschule Zittau/Görlitz. Ist die betreuende Person kein Mitglied der Hochschule Zittau/Görlitz, ist zumindest das Zweitgutachten durch ein Mitglied der Hochschule Zittau/Görlitz zu erstellen. Bei der Auswahl des Themas für die Diplom-Arbeit kann der Prüfling Wünsche äußern. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Thema wird dadurch nicht begründet. Hat der Prüfling sich inner-halb von drei Monaten nach Zulassung zum Abschlussmodul nicht geäußert, erhält er ein Thema von Amts wegen. (3) Die Diplom-Arbeit kann in Kooperation mit einem Unternehmen, einem Fachverband oder einer wissenschaftlichen Einrichtung durchgeführt werden. (4) Die Ausgabe der Aufgabenstellung für die Diplom-Arbeit erfolgt durch die Dekanin oder den Dekan der Fakultät Maschinenwesen. Dafür erforderlich ist: 1. der Antrag auf Erteilung eines Themas für die Diplom-Arbeit und 2. die Vorlage des Zulassungsnachweises zum Abschlussmodul gemäß § 24 Absatz 1. Thema, Ausgabedatum, Abgabetermin und Prüfende sind bei Ausgabe auf dem Zulassungsnachweis akten-kundig zu machen. Das Thema kann nur einmal innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Ausgabe des Themas zurückgegeben werden. (5) Die Bearbeitungszeit der Diplom-Arbeit beträgt vier Monate. Sie kann bei experimentellen und empirischen Themenstellungen von vier auf bis zu sechs Monate bei der Erteilung der Themenstellung festgesetzt werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ausgabe. Die Diplom-Arbeit ist bei dem auf der Aufgabenstellung genannten Abgabeort in zweifacher gebundener Ausfertigung innerhalb der Frist einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist bei Versendung das Datum des Poststempels maßgeblich. Kann die Frist aus unvorher-sehbaren Gründen, die der Prüfling nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, kann nach rechtzeitigem, schriftlichem Antrag die Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Mit der Einreichung der Diplom-Arbeit hat der Prüfling schriftlich zu versichern, dass er seine Arbeit selbständig verfasst hat und keine ande-ren als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Bei der Einreichung der Diplom-Arbeit ist das Eingangsdatum aktenkundig zu machen. Hält der Prüfling die Frist gemäß Satz 1, 2 bzw. 6 nicht ein, wird die Diplom-Arbeit mit der Note „nicht ausreichend“ (Note 5) bewertet. (6) Die Diplom-Arbeit ist in der Regel in deutscher Sprache anzufertigen. Nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der betreuenden Person kann die Diplom-Arbeit in englischer Sprache angefertigt werden. In diesem Fall sind neben der englischen Fassung die Thesen der Arbeit in ausführlicher Form in deutscher Sprache beizufügen. (7) Die Diplom-Arbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden. Dabei darf die Gruppe aus höchstens drei Prüflingen bestehen. Innerhalb der Gruppenarbeit muss die Prüfungsleistung jedes einzelnen Prüflings bewertungsfähig sein. Das ist dann der Fall, wenn sie sich von den anderen Prüfungsleistungen der Mitprüflinge der Gruppenarbeit nach objektiven Kriterien eindeutig abgrenzen lässt. Absatz 5 Satz 7 findet auf die Gruppenarbeit mit der Maßgabe Anwendung, dass sich die Versicherung nicht auf die gesamte Arbeit, sondern auf den entsprechend gekennzeichneten Anteil an der Arbeit bezieht. (8) In der Regel ist die Diplom-Arbeit von der betreuenden Person und einer weiteren prüfenden Person zu bewerten. Die Bewertung soll innerhalb von vier Wochen nach Einreichung der Diplom-Arbeit erfolgen. Die Note ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen. Für die Einzelbewertung gilt § 5 Absatz 1. (9) Die Diplom-Arbeit kann bei einer Bewertung, die schlechter als „ausreichend“ (Note 4) ist, nur einmal wiederholt werden. Eine Rückgabe des Themas gemäß Absatz 4 Satz 4 ist nur zulässig, wenn der Prüfling bei der Anfertigung der ersten Diplom-Arbeit von der Rückgabemöglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat. |
Prüfung(en) | |||
Prüfungen | mündliche Prüfungsleistung (PM) | 40 min | 30.0% |
Abschlussarbeit (PA) | 70.0% |
Lerninhalt: | Diplomarbeit zu ausgewählten Aufgaben der Energie- und Umwelttechnik |
Lernergebnisse/Kompetenzen: | |
Fachkompetenzen: | Studierende… • … besitzen vertieftes Faktenwissen aus dem energie- und umweltechnischen Themengebiet der gewählten Abschlussarbeit • … haben Kenntnis des Faktenwissens aus angrenzen thematischen Gebieten, die durch die Abschlussarbeit mit betroffen sind • … besitzen wissenschaftstheoretische Kenntnisse (empirische Forschung, Modellbildung), soweit für die Arbeit erforderlich • … analysieren ein Problem tiefgreifend • … wenden ihre erworbene Methodenkompetenz zur Lösung einer Problemstellung an • … können eine Aufgabenstellung methodisch strukturieren (Projekt- und Zeitmanagement) • … sind fähig, sich systematisch notwendige Information zu beschaffen (Literatur) |
Fachübergreifende Kompetenzen: | Studierende… • … besitzen schriftliche und mündliche Kommunikationskompetenz • … kooperieren zur Problemlösung mit unterschiedlichen Partnern innerhalb und außerhalb der Hochschule (Kooperationskompetenz) • … besitzen (je nach Aufgabenstellung) Teamfähigkeit • … führen multiple Information zu einem ganzheitlichen Lösungsansatz zusammen (Vernetztes Denken) • … reflektieren kritisch die eigenen Lösungsansätze unter Berücksichtigung relevanter Einflussfaktoren • … verteidigen die eigenen Lösungsansätze auf Basis des erworbenen Wissens |
Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme: | Module des Grund-, Haupt- und Fachstudiums der Energie- und Umwelttechnik |
Literatur: | Entsprechend der konkreten Aufgabenstellung |