Studiengänge >> Energie- und Umwelttechnik KIA 2020 B.Eng. >> Praxissemester |
Code: | 200300 |
Modul: | Praxissemester |
Module title: | Internship |
Version: | 1.0 (09/2014) |
letzte Änderung: | 09.01.2023 |
Modulverantwortliche/r: | Dr.-Ing. Reinhold, Jana J.Reinhold@hszg.de |
angeboten in den 37 Studiengängen: | Energie- und Umwelttechnik (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2015 | Energie- und Umwelttechnik (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2019 | Energie- und Umwelttechnik (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2020 | Energie- und Umwelttechnik (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2015 | Energie- und Umwelttechnik (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2019 | Energie- und Umwelttechnik (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2020 | Energie- und Umwelttechnik KIA (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2015 | Energie- und Umwelttechnik KIA (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2019 | Energie- und Umwelttechnik KIA (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2020 | Energie- und Umwelttechnik KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2015 | Energie- und Umwelttechnik KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2019 | Energie- und Umwelttechnik KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2020 | Energietechnik (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2017 | Energietechnik (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2018 | Energietechnik (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2017 | Energietechnik (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2018 | Energietechnik KIA (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2017 | Energietechnik KIA (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2018 | Energietechnik KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2017 | Energietechnik KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2018 | Green Engineering (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2023 | Maschinenbau (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2016 | Maschinenbau (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2017 | Maschinenbau (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2018 | Maschinenbau (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2020 | Maschinenbau (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2016 | Maschinenbau (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2017 | Maschinenbau (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2018 | Maschinenbau (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2020 | Maschinenbau KIA (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2015 | Maschinenbau KIA (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2017 | Maschinenbau KIA (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2018 | Maschinenbau KIA (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2020 | Maschinenbau KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2015 | Maschinenbau KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2017 | Maschinenbau KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2018 | Maschinenbau KIA (Dipl.-Ing. (FH)) gültig ab Matrikel 2020 |
Modul läuft im: | WiSe (Wintersemester) |
Niveaustufe: | Bachelor/Diplom |
Dauer des Moduls: | 1 Semester |
Status: | Pflichtmodul |
Lehrort: | Zittau |
Lehrsprache: | Deutsch |
Workload* in | SWS ** | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zeit- std. | ECTS- Pkte |
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* | Gesamtarbeitsaufwand pro Modul (1 ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden) |
** | eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten pro Woche |
Selbststudienzeit in h | ||||
Erläuterungen zu Weiteres | Konsultationen |
Lehr- und Lernformen: | Selbstständige Bearbeitung praxisrelevanter Problemstellungen des Maschinenbaus, der Energie- und Umwelttechnik und artverwandter Bereiche |
Hinweise: | Im Folgenden erfolgt die Benennung der Zuständigkeiten für die Praxisphase und die studiengangspezifische Präzisierung der Bestimmungen der Praxisordnung vom 20.07.2009 für die Fakultät Maschinenwesen: An der Fakultät Maschinenwesen wird die Durchführung des Praktikums durch die Praktikumsbeauftragte (Frau Dr.-Ing. Jana Reinhold) und durch den Mitarbeiter für Organisation/ Praxissemester (Herrn Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Meinck) organisiert. Informationsveranstaltung zum Praktikum: Eine Einweisung durch die Praktikumsbeauftragte und dem Mitarbeiter für Organisation/ Praxissemester erfolgt rechtzeitig vor dem Praktikum. Alle notwendigen Unterlagen werden im Internet (https://f-m.hszg.de/informationen-fuer-studierende/praxissemester) zur Verfügung gestellt. Gemäß Praxisordnung wird festgelegt: § 2, Abs. 3.: Die Mindestdauer des Praktikums umfasst 20 Wochen bzw. 100 Nettoarbeitstage. § 3, Abs. (1) 2.: Der von der Praxisstelle und der/dem Studierenden unterschriebene Praktikumsvertrag ist der Praktikumsbeauftragten unverzüglich zur Prüfung und Kenntnisnahme vorzulegen und als Kopie dem Mitarbeiter für Organisation/ Praxissemester zu übergeben. § 3, Abs. (1) 3.: Eine Kopie vom Praxisschein/Teil 1 (unterschrieben vom betreuenden Hochschullehrer und vom Praxisbetreuer in der Praxisstelle) ist dem Mitarbeiter für Organisation/ Praxissemester unverzüglich zum Registrieren zu übergeben. Empfehlung: Das Original wird beim betreuenden Hochschullehrer hinterlegt. § 3, Abs. (1) 6.: Die Abgabe des Praxisbeleges erfolgt zusammen mit dem Praktikumszeugnis fristgerecht im Studierendensekretariat der Fakultät. Der späteste Abgabetermin ist die erste Lehrveranstaltungswoche des dem Praktikum folgenden Semesters. §4, Abs. (2): Zur Beantragung von Ausnahmereglungen zur Praxisstelle ist ein formloser Antrag an den Vorsitzenden der Studienkommission der Fakultät Maschinenwesen zu richten. § 6, Abs. (1): Ein beabsichtigter Wechsel bedarf der Zustimmung des betreuenden Hochschullehrers und der Praktikumsbeauftragten. Der Wechsel ist durch die/den Studierende/n beim Mitarbeiter für Organisation/ Praxissemester registrieren zu lassen. § 6, Abs. (2): Die Praktikumsbeauftragte entscheidet bei vorzeitigem Auflösen des Praktikumsvertrages über die Anerkennung der erbrachten Praktikumszeit. §7, Abs. (2): Der betreuende Hochschullehrer steht der/dem Studierenden für Konsultationen nach Vereinbarung zur Verfügung. Dabei ist es empfehlenswert, dass die/der Studierende mindestens eine Konsultation mit dem betreuenden Hochschullehrer wahrnimmt. § 9, Abs. (5): Die Abgabe des Praktikumszeugnisses erfolgt zusammen mit dem Praxisbeleg im Studierendensekretariat der Fakultät. §10, Abs. (2): Hinweise zur Anfertigung des Praxisbeleges werden durch den betreuenden Hochschullehrer gegeben. § 10, Abs. (4): Über eine Verlängerung des Abgabetermins des Praxisbeleges entscheidet auf schriftlichen Antrag der/des Studierenden der Prüfungsausschuss. Der schriftliche Antrag der/des Studierenden ist spätestens 14 Tage vor Abgabetermin vorzulegen (Formular siehe Fakultätshomepage). In besonders begründeten Fällen kann eine einmalige Verlängerung um bis zu vier Wochen gewährt werden. §11, Abs. (1): Die Gesamtnote wird aufgrund der Note des Praxisbeleges (70%) und der Note der Verteidigung (30%) gewichtet gebildet. Die Verteidigung teilt sich auf in einen etwa 20-minütigen Vortrag über den Praxisbeleg und in einen Fragenteil zu Themengebieten des Praxisbeleges. |
Prüfung(en) | |||
Prüfungen | mündliche Prüfungsleistung (PM) | 40 min | 30.0% |
Prüfungsleistung als Praxisbeleg (PP) | 70.0% |
Lerninhalt: |
Fachliche Anforderungen an das 20-wöchige Praktikum: Als Arbeitsgebiete und Ausbildungsinhalte des Praktikums werden anerkannt: - Entwicklung, Konstruktion, Auslegung bzw. Optimierung von Bauteilen oder Systemen im Bereich des Maschinenbaus bzw. der Energie- und Umwelttechnik, - Technologische Fertigungsvorbereitung, Produktionsplanung, Prozessoptimierung, - Qualitäts- und Umweltmanagement, Projektabwicklung, Instandhaltung und Technische Diagnostik, - Mitwirkung bei Forschungs- und Entwicklungsaufgaben, z. B. für neue Technologien, Materialien, Wirkprinzipien, Messsysteme. Die Durchführung des Praktikums kann in folgenden Einsatzbetrieben erfolgen: - Unternehmen des Maschinen-, Geräte-, Anlagen- und Fahrzeugbaus und der verarbeitenden Industrie, - Unternehmen der Energieversorgung, der Energie- und Umwelttechnik, der Technischen Gebäudeausrüstung sowie Betreiber energietechnischer Systeme, - Ingenieur- und Entwicklungsbüros sowie angewandte Forschungseinrichtungen, - Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, - Technische Dienstleistungs- und Überwachungsvereine. |
Lernergebnisse/Kompetenzen: | |
Fachkompetenzen: | Studierende… • … besitzen vertieftes Faktenwissen aus dem Themengebiet der gewählten Praxisarbeit • … haben Kenntnis des Faktenwissens aus angrenzen thematischen Gebieten, die durch die Praxisarbeit mit betroffen sind • … besitzen wissenschaftstheoretische Kenntnisse (empirische Forschung, Modellbildung), soweit für die Arbeit erforderlich • … analysieren ein Problem tiefgreifend • … wenden ihre erworbene Methodenkompetenz zur Lösung einer Problemstellung an • … können eine Aufgabenstellung methodisch strukturieren (Projekt- und Zeitmanagement) • … sind fähig, sich systematisch notwendige Information zu beschaffen (Literatur) |
Fachübergreifende Kompetenzen: | Studierende… • … besitzen schriftliche und mündliche Kommunikationskompetenz • … kooperieren zur Problemlösung mit unterschiedlichen Partnern innerhalb und außerhalb der Hochschule (Kooperationskompetenz) • … besitzen (je nach Aufgabenstellung) Teamfähigkeit • … führen multiple Information zu einem ganzheitlichen Lösungsansatz zusammen (Vernetztes Denken) • … reflektieren kritisch die eigenen Lösungsansätze unter Berücksichtigung relevanter Einflussfaktoren • … verteidigen die eigenen Lösungsansätze auf Basis des erworbenen Wissens |
Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme: | keine |
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme: | erfolgreiche Absolvierung der Module des 1.-4- Fachsemesters |
Literatur: | M. Karmasin, R. Ribing: Die Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten. UTB GmbH, 2014, ISBN 978-3-825-24259-6 A. Brink: Anfertigung Wissenschaftlicher Arbeiten. Springer Gabler, 2013, ISBN 978-3-658-02510-6 sowie themenspezifische Fachliteratur |