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Studiengänge >> Soziale Arbeit 2009 B.A. >> Rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit


Code:126400
Modul:Rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit
Module title:Legal Foundations of Social Work
Version:1.0 (07/2009)
letzte Änderung: 05.07.2011
Modulverantwortliche/r: Prof.Dr.oec.habil. Thiele, Gisela
g.thiele@hszg.de


Modul läuft im:WiSe (Wintersemester)
Niveaustufe:Bachelor/Diplom
Dauer des Moduls:1 Semester
Status:Pflichtmodul
Lehrort:Görlitz
Lehrsprache:Deutsch

Workload* in SWS **
Semester
Zeit- std.ECTS-
Pkte
1
2
3
4
5
6
7

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300
10
6.0
2
4
0
0






*Gesamtarbeitsaufwand pro Modul (1 ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden)
**eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten pro Woche

Selbststudienzeit in h
Angabe gesamt
davon
233
112
Vor- und Nachbereitung LV
30
Vorbereitung Prüfung
91
Sonstiges


Lehr- und Lernformen:Das Modul umfasst eine Vorlesung und zwei Seminare:
1. Recht der Sozialen Sicherung (V, 2 SWS)
2. Kinder- und Jugendhilferecht (S, 2 SWS)
3. Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie (S, 2 SWS)
Weiterhin Selbststudienanteile zur Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen und Vorbereitung der Prüfung sowie sonstige Studien.
Hinweise:In der Modulprüfung gehen die Inhalte der drei Lehrveranstaltungen in gleichem Umfang und Wichtung ein.


Prüfung(en)
Prüfung Prüfungsleistung als Klausur (PK) 180 min 100.0%



Lerninhalt: Es werden die für eine beratende und begleitende Tätigkeit benötigten Inhalte vermittelt:
  • im Recht der Sozialen Sicherung die Grundbegriffe des SGB sowie die Inhalte der Regelungsbereiche SGB II, III, V, VI, X und XI;

  • im Kinder- und Jugendhilferecht die Inhalte des Regelungsbereichs SGB VIII sowie die öffentlich-rechtlichen Bezüge zum Kindschaftsrecht;

  • in Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie die für die Soziale Arbeit relevanten Aspekte des StGB, der StPO sowie kriminologischer Erkenntnisse

Lernergebnisse/Kompetenzen:
Fachkompetenzen:Die Studierenden erwerben die Befähigung, rechtliche Sachverhalte aus den angeführten Rechtsgebieten in ihrer Komplexität zu erfassen und praxisbezogen (d.h. auf die konkrete Problemsituation hin) der Klientel zu vermitteln
Fachübergreifende Kompetenzen:keine

Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme:keine

Literatur:Die einschlägigen Werke zum Sozialrecht nach dem SGB sowie die in Form von Studienskripten der Lehrenden zur Verfügung gestellten Unterlagen