Studiengänge >> Tourismusmanagement (Berufsbegleitender Studiengang) 2018 B.A. >> Recht/Reisevertragsrecht |
Code: | 165150 |
Modul: | Recht/Reisevertragsrecht |
Module title: | Law/Travel Contract Law |
Version: | 1.0 (01/2012) |
letzte Änderung: | 05.04.2021 |
Modulverantwortliche/r: | Prof. Dr. jur. Kaspar, Michael Wolfgang m.kaspar@hszg.de |
angeboten in den 5 Studiengängen: | Tourismusmanagement (Berufsbegleitender Studiengang) (B.A.) gültig ab Matrikel 2013 | Tourismusmanagement (Berufsbegleitender Studiengang) (B.A.) gültig ab Matrikel 2018 | Tourismusmanagement (Berufsbegleitender Studiengang) (B.A.) gültig ab Matrikel 2019 | Tourismusmanagement (Berufsbegleitender Studiengang) (B.A.) gültig ab Matrikel 2023 | Tourismusmanagement (Berufsbegleitender Studiengang) (B.A.) gültig ab Matrikel 2025 |
Modul läuft im: | SoSe+WiSe (Sommer- und Wintersemester) |
Niveaustufe: | Bachelor/Diplom |
Dauer des Moduls: | 1 Semester |
Status: | Pflichtmodul |
Lehrort: | Zittau |
Lehrsprache: | Deutsch |
Workload* in | SWS ** | |||||||||||||||||||||
Zeit- std. | ECTS- Pkte |
|||||||||||||||||||||
* | Gesamtarbeitsaufwand pro Modul (1 ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden) |
** | eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten pro Woche |
Selbststudienzeit in h | ||||
Vor- und Nachbereitung LV |
Vorbereitung Prüfung |
Sonstiges |
Lehr- und Lernformen: | Vorlesungen, Übungen, Selbststudium |
Hinweise: | Unit Grundlagen Wirtschaftsrecht wird gemeinsam angeboten für den Studiengangsverbund Dienstleistungswissenschaften |
Prüfung(en) | |||
Prüfung | Prüfungsleistung als Klausur (PK) | 120 min | 100.0% |
Lerninhalt: |
Grundlegende Kenntnisse des Rechtssystems Österreichs, des Privatrechts, insbesondere des Vertragsrechts (ABGB) werden vorausgesetzt! Die allgemeinen Regeln werden bei den Spezialfragen einbezogen und ggf. wiederholt. Die aktuelle Rechtsprechung nationaler Gerichte und des EUGH wird in allen Themen einbezogen. Reiseveranstaltungsrecht - Begriff, Einordnung, Abgrenzung und Rechtsgrundlagen - Entwicklung des österreichischen und des europäischen Reiseveranstaltungsrechts - aktueller Stand der Überprüfung der Europäischen Pauschalreiserichtlinien - Buchung und Vertragsabschluss, Besonderheiten bei elektronischer Buchung - gesetzliche Rechte und Pflichten von Veranstaltern und Reisenden nach ABGB und KSchG - Informationspflichten des Veranstalters - Reisemängel und ihre Rechtsfolgen, Wiener Liste - Stornierung, Stornogebühre, höhere Gewalt - Insolvenzsicherung - Allgemeine Reisebedingungen (ARB) Reiseversicherungsrecht - Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung, Reisegepäcksversicherung, Sorglospakete u.a. Individualreiserecht - Beförderungsverträge - Luftverkehrshaftung nach internationalem und nationalem Recht - Passagierrechte im Luft- und Bahnverkehr - Recht im Gastgewerbe - Verkehrssicherungspflichten und Haftung Rechtsrahmen - Ausübungsvorschriftenfür das Reisebürogewerbe (AusRbV) - Reisebüroversicherungsverordnung (RSV) - Pflichten und Haftung von Reisemittlern |
Lernergebnisse/Kompetenzen: | |
Fachkompetenzen: | • Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Grundlagenkenntnisse wesentlicher Regelungen und Zusammenhänge des Bürgerlichen Rechts, des Reiseveranstaltungsrechts, Reiseversicherungsrechts sowie des Individualreiserechts; • sie sind befähigt, einschlägigen Rechtsvorschriften und Literatur zu recherchieren; • sie haben erlernt, mit z.T. komplexen rechtlichen Dokumenten (Gesetze bzw. Urteile.) umzugehen. • Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über eine grundlegende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit mit insbesondere auch mit Rechtsanwälten; • sie sind in der Lage sich unter Verwendung juristischer Systematik und Terminologie mit Lehrmeinungen im Privatrecht, insbesondere im Pausschalreiserecht kritisch auseinander zu setzen und diese zu interpretieren; • sie können wirtschaftlich, insbesondere tourismuswirtschaftlich relevante Sachverhalte auf nationaler Ebene rechtlich erfassen und sachgerecht anwenden. • Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, die maßgebliche juristische Methode einzusetzen und gezielt auf andere, vergleichbare Sachverhalte zu übertragen. |
Fachübergreifende Kompetenzen: | • Die Absolventinnen und Absolventen haben Grundstrukturen und - methoden analytischen Denkens und exakten fachsprachlichen Ausdruck eingeübt; • sie werden zu Gruppenarbeit, Präsentations- und Diskussionsfähigkeit befähigt. • Die Absolventinnen und Absolventen erwerben erste Fähigkeiten, wesentliche Anforderungen wissenschaftlicher Redlichkeit für ihr Handeln zu internalisieren sowie Grundfragen und Grundbegriffe der rechtlichen Werteordnung in Betracht zu ziehen. Sie beginnen deskriptive, normative Aussagen zu unterscheiden. • Sie können unter Einbezug von Werten begründete einfach gelagerte Entscheidungen treffen. • Die Absolventinnen und Absolventen erwerben erste Fähigkeiten, rechtliche Probleme zu erkennen und zu lösen sowie • mit anderen Akteuren in einem juristischen Raum zu kommunizieren. • Sie können sich mit Betroffenen und Fachleuten vernünftig auf eine Konfliktlösung einigen. • Sie können dazu adäquate Kommunikationsformen auswählen und gezielt einsetzen. |
Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme: | keine |
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme: | - Kenntnisse ABWL und Tourismusökonomie - Grundkenntnisse des Privatrechts, insbesondere des Vertragsrechts |
Literatur: | - Gesetze: ABGB, KSchG, AusRbV, RSV, ARB u.a. - Kietaibl, Chr.: Pauschalreiserecht - Lindinger/ Scheibenpflug: Reiserechtsprozess - Wiener Liste - Führich, ernst: Handbuch des Reisevertrags-, Riseversicherungs- und Individualreiserechts Eine Literaturliste wird in jedem Jahr aktualisiert herausgegeben. |