Letzte Änderung : 24.01.2025 13:49:28   


Code:186550
Modul:Recht/Kulturrecht
Module title:Law/Cultural Law
Version:2.0 (05/2013)
letzte Änderung: 01.06.2020
Modulverantwortliche/r: Prof. Dr. jur. Kaspar, Michael Wolfgang
m.kaspar@hszg.de

angeboten in den 7 Studiengängen:
Kultur und Management (B.A.) gültig ab Matrikel 2015
Kultur und Management (B.A.) gültig ab Matrikel 2016
Kultur und Management (B.A.) gültig ab Matrikel 2017
Kultur und Management (B.A.) gültig ab Matrikel 2020
Kultur und Management (B.A.) gültig ab Matrikel 2021
Kultur und Management (B.A.) gültig ab Matrikel 2022
Kultur und Management (B.A.) gültig ab Matrikel 2024

Modul läuft im:WiSe (Wintersemester)
Niveaustufe:Bachelor/Diplom
Dauer des Moduls:1 Semester
Status:Wahlpflichtmodul
Lehrort:Görlitz
Lehrsprache:Deutsch

Workload* in SWS **
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*Gesamtarbeitsaufwand pro Modul (1 ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden)
**eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten pro Woche

Selbststudienzeit in h
Angabe gesamt
davon
94
56
Vor- und Nachbereitung LV
25
Vorbereitung Prüfung
13
Sonstiges


Lehr- und Lernformen:Die Vermittlung der Modulinhalte erfolgt in Form von Vorlesungen und Seminaren:

Recht: 2 SWS Vorlesung und 1 SWS Seminar
Kulturrecht: 2 SWS Vorlesung
Hinweise:Die Vorlesung Recht (Grundkurs BGB) findet gemeinsam mit den Studierenden von WTb, WGb, WSP/Tb, IWMb statt.


Prüfung(en)
Prüfung Prüfungsleistung als Klausur (PK) 150 min 100.0%



Lerninhalt: Das Modul bietet den Studierenden eine Einführung in das Bürgerliche Recht sowie eine Einführung in das (private) Veranstaltungsrecht als Teil des Kulturrechts. Öffentliches Veranstaltungsrecht sowie alle anderen Bereiche des (öffentlichen) Kulturrechts finden keinen Eingang in die Veranstaltung.

1. Teilvorlesung „Grundkurs Bürgerliches Recht“ sowie Arbeitsgemeinschaft hierzu (2 SWS Vorlesung, 1 SWS Seminar)
Der Grundkurs im Bürgerlichen Recht führt zunächst in die juristische Methode und die Systematik des Zivilrechts ein.
• Ausgangspunkt sind Fragen, die üblicher Weise an den Juristen im Zivilrecht gestellt werden.
• Darauf aufbauend werden die Anforderungen erläutert, die sich aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz für den Aufbau und die Reihenfolge von deren Beantwortung (auch in der Klausur) ergeben.
• Auf dieser Grundlage sollen die Studierenden erlernen, was Rechtsfolge und Tatbestand einer Norm sind und wie eine Norm in diese Elemente aufzugliedern ist.
• Weiter lernen sie die Aufgaben und Funktionen der Rechtsfolge für die juristische Arbeit kennen. Insbesondere wird anhand der Rechtsfolgen erarbeitet, von welchem grundlegenden System das Privatrecht mit ‚Anspruch und Anspruchsaufbau’ geprägt ist und welche Konsequenzen sich daraus für die sachgerechte Bearbeitung und Beantwortung von Rechtsfragen ergeben.

Auf dem System des Anspruchsaufbaus aufbauend und in dieses integrierend führt der Grundkurs im Bürgerlichen Recht in die Rechtsgeschäftslehre, deren System von ‚Rechtsgeschäft und dessen Wirksamkeit’ sowie in wesentliche weitere Grundprinzipen des Privatrechts ein. Dies geschieht beispielhaft mithilfe des Rechtsgeschäfts ‚Vertrag’:

Im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss stehen folgende Fragen im Zentrum der Betrachtung:
• Der tatsächliche Vorgang des Vertragsschlusses,
• seine rechtlich wesentlichen Bestandteile Angebot, Annahme und deren inhaltliche Übereinstimmung;
• die Bestandteile von Angebot und Annahme: Willenserklärung (Elemente der idealen Willenserklärung, deren Definition und Bedeutung sowie die Elemente davon, die für einen Vertragsschluss zwingend vorliegen müssen)
• deren Abgabe und Zugang;
• die Voraussetzungen des Konsens und dessen Abgrenzung zum Dissens.

Im Zusammenhang mit der Wirksamkeit von Rechtsgeschäften, stehen insbesondere die folgenden Themen im Zentrum der Betrachtung:
• Systematik der Wirksamkeit sowie
• eine vertiefende Betrachtung der Regeln zur Anfechtung und
• zur Unwirksamkeit aufgrund fehlender Genehmigung bei beschränkter Geschäftsfähigkeit einer Vertragspartei.

In diesem Zusammenhang werden
• Trennungs- und Abstraktionsprinzip und deren Wirkung,
• der bereicherungsrechtliche Ausgleich von dessen Folgen durch die Leistungskondiktion sowie
• die Grundlagen von Besitz- und Eigentumserwerb bei beweglichen Sachen
in Grundzügen erörtert.

2. Teilvorlesung „Veranstaltungsrecht“ (2 SWS)
Ausgehend von einer Definition des Veranstaltungsbegriffs und des Veranstalters werden dessen Leistungsbeziehungen in tatsächlicher Hinsicht untersucht, mit dem Ziel die dem zugrunde liegenden Verträge auf der Grundlage des Schuldrechts des BGB rechtlich zu qualifizieren.

In diesem Zusammenhang wird die rechtliche Behandlung von Verträgen eigener Art (sui generis) und typengemischter Verträge erörtert.

Auf dieser Grundlage werden die primär- und sekundärrechtlichen Grundprinzipien des Leistungsstörungsrechts des BGB praxisorientiert erarbeitet, wobei die Unmöglichkeit der Leistungserbringung und die verspätete Leistung im Vordergrund stehen.

Lernergebnisse/Kompetenzen:
Fachkompetenzen:• Die Studierenden wenden Grundlagenkenntnisse wesentlicher Regelungen und Zusammenhänge des Bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsgeschäftslehre sowie des Veranstaltungsrechts an;
• die Studierenden können einschlägige Rechtsvorschriften in den vorlesungsrelevanten Bereichen recherchieren, identifizieren und anwenden.
• die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, unter Verwendung juristischer Systematik und Terminologie zu kommunizieren, sich mit Lehrmeinungen im Bereich der Rechtsgeschäftslehre sowie des Veranstatlungsrechts kritisch auseinander zu setzen und diese zu interpretieren. Sie können ausgesuchte wirtschaftlich relevante Sachverhalte rechtlich erfassen und Rechtsregeln darauf sachgerecht anwenden;
• die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, die maßgebliche juristische Methode einzusetzen und gezielt auf andere, vergleichbare Sachverhalte zu übertragen;
• die Absolventinnen und Absolventen erwerben erste Fähigkeiten, rechtliche Probleme zu erkennen und zu lösen.
Fachübergreifende Kompetenzen:• Die Studierenden entwickeln erste Ansätze analytischen und abstrakten Denkens sowie sachbezogener Argumentation.
• Die Studierenden verstehen die Notwendigkeit und die Bedeutung exakten fachsprachlichen Ausdrucks und setzen dies anwendungsbezogen um.
• Die Fähigkeit der Studierenden zu Gruppenarbeit, Präsentation und Diskussion wird gesteigert.
• Die Absolventinnen und Absolventen erwerben erste Fähigkeiten, wesentliche Anforderungen wissenschaftlicher Redlichkeit für ihr Handeln zu internalisieren sowie Grundfragen und Grundbegriffe der rechtlichen Werteordnung in Betracht zu ziehen. Sie beginnen deskriptive, normative Aussagen zu unterscheiden. Sie können unter Einbeziehung von Werten begründete einfach gelagerte rechtliche Entscheidungen treffen.

Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme:keine
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme:keine

Literatur:Gesetze: BGB (Bürgerliches Gesetzbuch);
es wird empfohlen, die Textausgabe

„Bürgerliches Gesetzbuch mit Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz, Unterlassungsklagegesetz, Wohnungseigentumsgesetz, Beurkundungsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz und Erbbaurechtsgesetz“

aus der Reihe „Beck- Texte im dtv“, dtv- Verlagsgesellschaft in aktuellster Auflage zu erwerben.

Darüber hinaus:
Vorlesungsbegleitende Skripte und Visualisierungen zu den Gegenständen der Vorlesung für alle klausurrelevanten Themengebiete.