Studiengänge >> Maschinenbau 2015 B.Eng. >> Praxisprojekt Maschinenbau |
Code: | 130400 |
Modul: | Praxisprojekt Maschinenbau |
Module title: | Work Project in Mechanical Engineering |
Version: | 1.0 (11/2009) |
letzte Änderung: | 02.02.2017 |
Modulverantwortliche/r: | Dr.-Ing. Reinhold, Jana J.Reinhold@hszg.de |
angeboten im Studiengang: | Maschinenbau (B.Eng.) gültig ab Matrikel 2015 |
Modul läuft im: | SoSe (Sommersemester) |
Niveaustufe: | Bachelor/Diplom |
Dauer des Moduls: | 1 Semester |
Status: | Pflichtmodul |
Lehrort: | Zittau |
Lehrsprache: | Deutsch |
Workload* in | SWS ** | |||||||||||||||||||||||||||||
Zeit- std. | ECTS- Pkte |
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* | Gesamtarbeitsaufwand pro Modul (1 ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden) |
** | eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten pro Woche |
Selbststudienzeit in h | ||||
Erläuterungen zu Weiteres | Konsultationen |
Lehr- und Lernformen: | Selbstständige Bearbeitung praxisrelevanter Problemstellungen des Maschinenbaus und artverwandter Bereiche |
Hinweise: | Im Folgenden erfolgt die Benennung der Zuständigkeiten für die Praxisphase und die studiengangsspezifische Präzisierung der Bestimmungen der Praxisordnung vom 20.07.2009 für die Fakultät Maschinenwesen: An der Fakultät Maschinenwesen wird die Durchführung des Praktikums durch die Praktikumsbeauftragte (Frau Dr.-Ing. Jana Reinhold) und durch den Mitarbeiter für Organisation/ Praxissemester (Herrn Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Meinck) organisiert. Informationsveranstaltung zum Praktikum: Eine Einweisung durch die Praktikumsbeauftragte und dem Mitarbeiter für Organisation/ Praxissemester erfolgt zu Beginn des vor dem Praktikum liegenden Studiensemesters. Gemäß Praxisordnung wird festgelegt: § 2, Abs. 3.: Die Mindestdauer des Praktikums beträgt 8 Wochen. § 3, Abs. (1) 2.: Der von der Praxisstelle und der/dem Studierenden unterschriebene Praktikumsvertrag ist der Praktikumsbeauftragten unverzüglich zur Prüfung und Kenntnisnahme vorzulegen und als Kopie dem Mitarbeiter für Organisation/ Praxissemester zu übergeben. § 3, Abs. (1) 3.: Eine Kopie vom Praxisschein/Teil 1 (unterschrieben vom betreuenden Hochschullehrer und vom Praxisbetreuer in der Praxisstelle) ist dem Mitarbeiter für Organisation/ Praxissemester unverzüglich zum Registrieren zu übergeben. Empfehlung: Das Original wird beim betreuenden Hochschullehrer hinterlegt. Das Formblatt für den Praxisschein ist ggf. beim Mitarbeiter für Organisation/ Praxissemester anzufordern. § 3, Abs. (1) 6.: In Studiengängen, in denen das Praxisprojekt bzw. Praktikum laut Studienplan im letzten Studiensemester zu absolvieren ist, erfolgt die Abgabe für ein im Wintersemester zu absolvierendes Praktikum in der Regel spätestens am ersten Montag im Dezember; für ein im Sommersemester zu absolvierendes Praktikum in der Regel spätestens am ersten Montag im Juli. Fällt der betreffende Abgabetag auf einen Feiertag, so ist der neue Abgabetermin der dem Feiertag folgende nächste Werktag. §4, Abs. (2): Zur Beantragung von Ausnahmereglungen zur Praxisstelle ist ein formloser Antrag an den Vorsitzenden der Studienkommission der Fakultät Maschinenwesen zu richten. § 6, Abs. (1): Ein beabsichtigter Wechsel bedarf der Zustimmung des betreuenden Hochschullehrers und der Praktikumsbeauftragten. Der Wechsel ist durch die/den Studierende/n beim Mitarbeiter für Organisation/ Praxissemester registrieren zu lassen. § 6, Abs. (2): Die Praktikumsbeauftragte entscheidet bei vorzeitigem Auflösen des Praktikumsvertrages über die Anerkennung der erbrachten Praktikumszeit. §7, Abs. (2): Der betreuende Hochschullehrer steht der/dem Studierenden für Konsultationen nach Vereinbarung zur Verfügung. Dabei ist es empfehlenswert, dass die/der Studierende mindestens eine Konsultation mit dem betreuenden Hochschullehrer wahrnimmt. § 8, Abs. (4): Der Mustervertrag (Praktikumsvertrag) in Deutsch und Englisch ist beim Mitarbeiter für Organisation/ Praxissemester anzufordern. § 9, Abs. (2): Das Zeugnisformular (Praktikumszeugnis) in Deutsch und Englisch ist beim Mitarbeiter für Organisation/ Praxissemester anzufordern. § 9, Abs. (5): Die Abgabe des Praktikumszeugnisses erfolgt zusammen mit dem Praxisbeleg im Studierendensekretariat der Fakultät. §10, Abs. (2): Hinweise zur Anfertigung des Praxisbeleges werden durch den betreuenden Hochschullehrer gegeben. § 10, Abs. (4): Über eine Verlängerung des Abgabetermins des Praxisbeleges entscheidet auf schriftlichen Antrag der/des Studierenden der Prüfungssausschuss. Der schriftliche Antrag der/des Studierenden ist spätestens 14 Tage vor Abgabetermin vorzulegen (Formular siehe Fakultätshomepage). In besonders begründeten Fällen kann eine einmalige Verlängerung um bis zu vier Wochen gewährt werden. |
Prüfung(en) | |||
Prüfung | Prüfungsleistung als Praxisbeleg (PP) | 100.0% |
Lerninhalt: |
Fachliche Anforderungen an das 8-wöchige Praktikum Als Arbeitsgebiete und Ausbildungsinhalte des Praktikums werden anerkannt: - Entwicklung, Konstruktion, Berechnungsingenieurwesen, - Technologische Fertigungsvorbereitung, Produktionssplanung, Prozessoptimierung, - Qualitäts- und Umweltmanagement, - Instandhaltung und Technische Diagnostik, - Mitwirkung bei Forschungs- und Entwicklungsaufgaben, z. B. für neue Technologien, Materialien, Wirkprinzipien, Messsysteme. Die Durchführung des Praktikums kann in folgenden Einsatzbetrieben erfolgen: - Unternehmen des Maschinen-, Geräte-, Anlagen- und Fahrzeugbaus sowie der verarbeitenden Industrie, - Ingenieur- und Entwicklungsbüros sowie Forschungseinrichtungen, - Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, - Technische Dienstleistungs- und Überwachungsvereine. |
Lernergebnisse/Kompetenzen: | |
Fachkompetenzen: | Praktische Anwendung von Kenntnissen des Maschinenbaus anhand ingenieurtypischer Aufgaben, Anwendung von Faktenwissen und fachübergreifenden Kenntnissen |
Fachübergreifende Kompetenzen: | - Problemlösungsfähigkeit - Projektmanagement - Kommunikation- und Kooperationsfähigkeit - Fachübergreifendes Agieren - Vernetztes Denken - Darstellung und Verteidigung von Ergebnissen |
Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme: | Module G1 bis G21 des Maschinenbaus |
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme: | Module H1 bis H12 des Bachelor-Studienganges Maschinenbau |
Literatur: | Entsprechend der konkreten Aufgabenstellung |