Studiengänge >> Management im Gesundheitswesen 2015 B.A. >> Recht/Recht im Gesundheitswesen |
Code: | 186700 |
Modul: | Recht/Recht im Gesundheitswesen |
Module title: | Law/Law in Health Care |
Version: | 2.0 (05/2013) |
letzte Änderung: | 30.04.2025 |
Modulverantwortliche/r: | Prof. Dr. jur. Kaspar, Michael Wolfgang m.kaspar@hszg.de |
angeboten in den 7 Studiengängen: | Management im Gesundheitswesen (B.A.) gültig ab Matrikel 2015 | Management im Gesundheitswesen (B.A.) gültig ab Matrikel 2016 | Management im Gesundheitswesen (B.A.) gültig ab Matrikel 2017 | Management im Gesundheitswesen (B.A.) gültig ab Matrikel 2019 | Management im Gesundheitswesen (B.A.) gültig ab Matrikel 2020 | Management im Gesundheitswesen (B.A.) gültig ab Matrikel 2021 | Management im Gesundheitswesen (B.A.) gültig ab Matrikel 2024 |
Modul läuft im: | WiSe (Wintersemester) |
Niveaustufe: | Bachelor/Diplom |
Dauer des Moduls: | 1 Semester |
Status: | Pflichtmodul |
Lehrort: | Zittau |
Lehrsprache: | Deutsch |
Workload* in | SWS ** | |||||||||||||||||||||||||
Zeit- std. | ECTS- Pkte |
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* | Gesamtarbeitsaufwand pro Modul (1 ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden) |
** | eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten pro Woche |
Selbststudienzeit in h | ||||
Vor- und Nachbereitung LV |
Vorbereitung Prüfung |
Sonstiges |
Lehr- und Lernformen: | Die Vermittlung der Modulinhalte erfolgt in Form von Vorlesungen. |
Hinweise: | Auf die Lehreinheiten entfallen Präsenzstunden wie folgt: • 3 SWS Grundlagen Recht, davon 2 V und 1 S • 2 SWS Recht im Gesundheitswesen, davon 2 V Die Lehreinheit "Grundlagen Recht" wird angeboten für den Studiengangsverbund Dienstleistungswissenschaften. |
Prüfung(en) | |||
Prüfung | Prüfungsleistung als Klausur (PK) | 150 min | 100.0% |
Lerninhalt: |
Lehrinhalte: Das Modul bietet den Studierenden eine Einführung insbesondere in die Rechtsgeschäftslehre des Bürgerlichen Rechts. Dies wird kombiniert mit einer Veranstaltung, die in die rechtlichen Grundlagen des Gesundheitswesens einführt. Teil 1 „Grundkurs Bürgerliches Recht“ sowie Arbeitsgemeinschaft hierzu (2 SWS Vorlesung, 1 SWS Seminar) Der Grundkurs im Bürgerlichen Recht führt zunächst in die juristische Methode und die Systematik des Zivilrechts ein. • Ausgangspunkt sind Fragen, die üblicher Weise an den Juristen im Zivilrecht gestellt werden. • Weiter erlernen die Studierenden, Rechtsfolge und Tatbestand einer Norm zu unterscheiden und wie sie eine Norm in diese Elemente aufgliedern können. • Sie lernen die Aufgaben und Funktionen der Rechtsfolge für die juristische Arbeit kennen. Insbesondere wird anhand der Rechtsfolgen erarbeitet, von welchem grundlegenden System das Privatrecht mit ‚Anspruch und Anspruchsaufbau’ geprägt ist und welche Konsequenzen sich daraus für die sachgerechte Bearbeitung und Beantwortung von Rechtsfragen ergeben. Auf dem System des Anspruchsaufbaus aufbauend und in dieses integrierend führt der Grundkurs im Bürgerlichen Recht in die Rechtsgeschäftslehre, deren System von ‚Rechtsgeschäft und dessen Wirksamkeit’ sowie in wesentliche weitere Grundprinzipen des Privatrechts ein. Dies geschieht beispielhaft insbesondere mithilfe des Rechtsgeschäfts ‚Vertrag’: Im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss stehen folgende Fragen im Zentrum der Betrachtung: • Der tatsächliche Vorgang des Vertragsschlusses, • seine rechtlich wesentlichen Bestandteile Angebot, Annahme und deren inhaltliche Übereinstimmung; • die Bestandteile von Angebot und Annahme: Willenserklärung (Elemente der idealen Willenserklärung, deren Definition und Bedeutung sowie die Elemente davon, die für einen Vertragsschluss zwingend vorliegen müssen) • deren Abgabe und Zugang; • die Voraussetzungen des Konsens und dessen Abgrenzung zum Dissens. Im Zusammenhang mit der Wirksamkeit von Rechtsgeschäften, stehen insbesondere die folgenden Themen im Zentrum der Betrachtung: • Systematik der Wirksamkeit sowie • eine vertiefende Betrachtung der Regeln zur Anfechtung und • zur Unwirksamkeit aufgrund fehlender Genehmigung bei beschränkter Geschäftsfähigkeit einer Vertragspartei. In diesem Zusammenhang werden • Trennungs- und Abstraktionsprinzip und deren Wirkung, • der bereicherungsrechtliche Ausgleich von dessen Folgen durch die Leistungskondiktion sowie • die Grundlagen von Besitz- und Eigentumserwerb bei beweglichen Sachen in deren Grundzügen erörtert. Recht im Gesundheitswesen (2 V) Zivilrecht (Grundlagen des Vertragsrechts ) Strafrecht (Grundlagen des Strafrechts/das Strafrecht in der Medizin und Pflege) Öffentliches Recht (verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Grundlagen des Medizin- und Pflegerechts) Datenschutzrecht (Grundlagen des Datenschutzes und des Patientengeheimnisses) Sozialrecht (Grundlagen des medizinischen und pflegerischen Sozialrechts [SGB V und SGB IX]) Europarechtliche Grundlagen des Medizinrechts (Grundfreiheiten/Europäisches Wettbewerbsrecht) |
Lernergebnisse/Kompetenzen: | |
Fachkompetenzen: | Teil 1 „Grundkurs Bürgerliches Recht“ sowie Arbeitsgemeinschaft hierzu • Die Studierenden wenden Grundlagenkenntnisse wesentlicher Regelungen und Zusammenhänge des Bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsgeschäftslehre an; • die Studierenden können einschlägige Rechtsvorschriften in den vorlesungsrelevanten Bereichen identifizieren und anwenden; • die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, unter Verwendung juristischer Systematik und Terminologie zu kommunizieren, sich mit Lehrmeinungen im Bereich der Rechtsgeschäftslehre kritisch auseinander zu setzen und diese zu interpretieren; • die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, die maßgebliche juristische Methode einzusetzen und gezielt auf andere, vergleichbare Sachverhalte zu übertragen; • Die Absolventinnen und Absolventen erwerben erste Fähigkeiten, rechtliche Probleme zu erkennen und zu lösen. Teil 2 - Recht im Gesundheitswesen - Die Studierenden erwerben grundlegende Kenntnisse des Rechts im Gesundheits- wesen und sind in der Lage, diese auch anzuwenden. - Die Absolventinnen und Absolventen lernen, mit rechtlichen Dokumenten wie Ge- setzen, Verordnungen, Verträgen, Geschäftsbedingungen, Urteilen umzugehen. - Die Studierenden lernen einfache rechtliche Sachverhalte und Fälle zu beurteilen. |
Fachübergreifende Kompetenzen: | • Die Studierenden entwickeln erste Ansätze analytischen und abstrakten Denkens sowie sachbezogener Argumentation. • Die Studierenden verstehen die Notwendigkeit und die Bedeutung exakten fachsprachlichen Ausdrucks und setzen dies anwendungsbezogen um. • Die Fähigkeit der Studierenden zu Gruppenarbeit, Präsentation und Diskussion wird gesteigert. • Die Absolventinnen und Absolventen erwerben erste Fähigkeiten, wesentliche Anforderungen wissenschaftlicher Redlichkeit für ihr Handeln zu internalisieren sowie Grundfragen und Grundbegriffe der rechtlichen Werteordnung in Betracht zu ziehen. Sie beginnen deskriptive, normative Aussagen zu unterscheiden. Sie können unter Einbeziehung von Werten begründete einfach gelagerte rechtliche Entscheidungen treffen. |
Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme: | Keine |
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme: | keine |
Literatur: | Gesetze: BGB (Bürgerliches Gesetzbuch); es wird empfohlen, die Textausgabe „Bürgerliches Gesetzbuch mit Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz, Unterlassungsklagegesetz, Wohnungseigentumsgesetz, Beurkundungsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz und Erbbaurechtsgesetz“ aus der Reihe „Beck- Texte im dtv“, dtv- Verlagsgesellschaft in aktuellster Auflage zu erwerben. Vorlesungsbegleitende Skripte und Visualisierungen zu den Gegenständen der Vorlesung für alle klausurrelevanten Themengebiete. Gesundheitsrecht Jeweils in aktueller Auflage: - Schneider, Lena: Neue Behandlungsmethoden im Arzthaftungsrecht : Behandlungsfehler - Aufklärungsfehler - Versicherung [E-Book]; - Ratajczak, Thomas: Arzthaftungsrecht Rechtspraxis und Perspektiven [E-Book]; - Steffen, Erich; Pauge, Burkhard: Arzthaftungsrecht: Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung; - Arzneimittelgesetz : Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG), Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG), Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG), Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO), z.B. Beck Juristischer Verlag - Sozialgesetzbuch I bis XII, z.B. in Beck-Texte im dtv. |