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Studiengänge >> Tourismusmanagement 2013 B.A. >> Recht/Reisevertragsrecht


Code:186600
Modul:Recht/Reisevertragsrecht
Module title:Law/Travel Contract Law
Version:2.01 (05/2013)
letzte Änderung: 06.11.2022
Modulverantwortliche/r: Prof.Dr.jur. Fliegel, Bärbel
b.fliegel@hszg.de


Prof. Dr. jur. Kaspar, Michael Wolfgang
m.kaspar@hszg.de

angeboten in den 5 Studiengängen:
Tourismusmanagement (B.A.) gültig ab Matrikel 2013
Tourismusmanagement (B.A.) gültig ab Matrikel 2016
Tourismusmanagement (B.A.) gültig ab Matrikel 2017
Tourismusmanagement (B.A.) gültig ab Matrikel 2020
Tourismusmanagement (B.A.) gültig ab Matrikel 2023

Modul läuft im:WiSe (Wintersemester)
Niveaustufe:Bachelor/Diplom
Dauer des Moduls:1 Semester
Status:Pflichtmodul
Lehrort:Zittau
Lehrsprache:Deutsch

Workload* in SWS **
Semester
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*Gesamtarbeitsaufwand pro Modul (1 ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden)
**eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten pro Woche

Selbststudienzeit in h
Angabe gesamt
davon
94
40
Vor- und Nachbereitung LV
25
Vorbereitung Prüfung
29
Sonstiges


Lehr- und Lernformen:Die Vermittlung der Modulinhalte erfolgt in Form von Vorlesungen und Seminaren.


Prüfung(en)
Prüfung Prüfungsleistung als Klausur (PK) 150 min 100.0%



Lerninhalt: Lehrinhalte: Das Modul bietet den Studierenden eine Einführung in das Bürgerliche Recht sowie einen Überblick das Reisevertrags- insbesondere aber eine Einführung in das Pauschalreiserecht.

1. Teilvorlesung „Grundkurs Bürgerliches Recht“ sowie Arbeitsgemeinschaft hierzu (2 SWS Vorlesung, 1 SWS Seminar)
Der Grundkurs im Bürgerlichen Recht führt zunächst in die juristische Methode und die Systematik des Zivilrechts ein.
  • Ausgangspunkt sind Fragen, die üblicher Weise an den Juristen im Zivilrecht gestellt werden.
  • Darauf aufbauend werden die Anforderungen erläutert, die sich aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz für den Aufbau und die Reihenfolge von deren Beantwortung (auch in der Klausur) ergeben.
  • Auf dieser Grundlage sollen die Studierenden erlernen, was Rechtsfolge und Tatbestand einer Norm sind und wie eine Norm in diese Elemente aufzugliedern ist.
  • Weiter lernen sie die Aufgaben und Funktionen der Rechtsfolge für die juristische Arbeit kennen. Insbesondere wird anhand der Rechtsfolgen erarbeitet, von welchem grundlegenden System das Privatrecht mit ‚Anspruch und Anspruchsaufbau’ geprägt ist und welche Konsequenzen sich daraus für die sachgerechte Bearbeitung und Beantwortung von Rechtsfragen ergeben.


Auf dem System des Anspruchsaufbaus aufbauend und in dieses integrierend führt der Grundkurs im Bürgerlichen Recht in die Rechtsgeschäftslehre, deren System von ‚Rechtsgeschäft und dessen Wirksamkeit’ sowie in wesentliche weitere Grundprinzipen des Privatrechts ein. Dies geschieht beispielhaft mithilfe des Rechtsgeschäfts ‚Vertrag’:

Im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss stehen folgende Fragen im Zentrum der Betrachtung:
  • Der tatsächliche Vorgang des Vertragsschlusses,
  • seine rechtlich wesentlichen Bestandteile Angebot, Annahme und deren inhaltliche Übereinstimmung;
  • die Bestandteile von Angebot und Annahme: Willenserklärung (Elemente der idealen Willenserklärung, deren Definition und Bedeutung sowie die Elemente davon, die für einen Vertragsschluss zwingend vorliegen müssen)
  • deren Abgabe und Zugang;
  • die Voraussetzungen des Konsens und dessen Abgrenzung zum Dissens.


Im Zusammenhang mit der Wirksamkeit von Rechtsgeschäften, stehen insbesondere die folgenden Themen im Zentrum der Betrachtung:
  • Systematik der Wirksamkeit sowie
  • eine vertiefende Betrachtung der Regeln zur Anfechtung und
  • zur Unwirksamkeit aufgrund fehlender Genehmigung bei beschränkter Geschäftsfähigkeit einer Vertragspartei.


In diesem Zusammenhang werden
  • Trennungs- und Abstraktionsprinzip und deren Wirkung,
  • der bereicherungsrechtliche Ausgleich von dessen Folgen durch die Leistungskondiktion sowie
  • die Grundlagen von Besitz- und Eigentumserwerb bei beweglichen Sachen
grundlegend erörtert.

2. Teilvorlesung „Reisevertragsrecht“ (2 SWS)
Nach einem ersten Überblick über das Reisevertragsrecht wird schwerpunktmäßig das Reiseveranstaltungsrecht bei Pauschalreisen vermittelt:
  • Begriff, Einordnung, Abgrenzung und Rechtsgrundlagen des Reisevertragsrechts unter besonderer Beachtung des Pauschalreiserechts des BGB;
  • die Pauschalreise als vertragstypische Leistung der §§ 651a BGB ff. und die Voraussetzungen für deren Vorliegen;
  • Ansprüche von Veranstaltern und Reisenden bei Pauschalreisen sowie Informationspflichten des Veranstalters (BGBInfoV)
  • Reisemängel und ihre Rechtsfolgen (Abhilfeverlangen, Abhilfe bzw. Anspruch auf Aufwendungsersatz bei Selbstabhilfe; Minderung, Kündigung, Schadensersatz)


Weiter stellt die Vorlesung Zusammenhänge her:
  • Hinsichtlich der Besonderheiten des Vertragsabschlusses im Pauschalreiserecht (insbesondere bei EDV-Buchung, Internet) zur Vorlesung im Bürgerlichen Recht und der dort zu diskutierenden Frage des Vertragsschlusses;
  • mit Blick auf die Verjährung im Pauschalreiserecht zur juristischen Methode des Anspruchsaufbaus und der dort zu diskutierenden Fragen der Durchsetzbarkeit der Ansprüche;


Weitere zu erörtende Fragen können sein:
  • Allgemeine Reisebedingungen;
  • Stornierung, Stornogebühren,
  • Insolvenzsicherung (Sicherungsschein) sowie das
  • Reisevermittlerrecht.

Lernergebnisse/Kompetenzen:
Fachkompetenzen:
  • Die Absolventinnen und Absolventen erwerben Grundlagenkenntnisse wesentlicher Regelungen und Zusammenhänge des Bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsgeschäftslehre sowie des Rechts der Pauschalreisen;
  • Die Absolventinnen und Absolventen erwerben die Befähigung zum Recherchieren der einschlägigen Rechtsvorschriften und Literatur sowie den Umgang mit z.T. komplexen rechtlichen Dokumenten (Gesetze bzw. Urteile.).
  • Sie erwerben eine grundsätzliche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit mit insbesondere auch mit Rechtsanwälten;
  • Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, sich unter Verwendung juristischer Systematik und Terminologie mit Lehrmeinungen im Privatrecht, insbesondere im Pauschalreiserecht kritisch auseinander zu setzen und diese zu interpretieren. Sie können wirtschaftlich, insbesondere tourismuswirtschaftlich relevante Sachverhalte auf nationaler Ebene rechtlich erfassen und sachgerecht anwenden.
  • Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, die maßgebliche juristische Methode einzusetzen und gezielt auf andere, vergleichbare Sachverhalte zu übertragen.


Grundlagen Recht
  • Die Studenten erwerben ausbaufähige Kenntnisse in Zivilrecht (BGB), schwerpunktmäßig im Vertragsrecht.
  • Sie werden befähigt, Gesetzestexte (BGB) zu lesen, zu verstehen und auf einfache Sachverhalte anzuwenden.
  • Mithilfe von praktischen Beispielen und Übungsfällen werden sie befähigt, Sachverhalte auf ihre rechtliche Erheblichkeit zu untersuchen und Rechtsfragen einer Lösung zu zuführen.
  • Darüber hinaus wird im Unterrichtsgespräch die juristische Argumentation geübt.


Reisevertragsrecht:
  • Die Absolventinnen und Absolventen erwerben erste Kenntnisse der wesentlichen Regelungen und der Fachterminologie des Bürgerlichen Rechts und Reiserechts speziell.
  • Die Absolventinnen und Absolventen erwerben die Befähigung zur Anwendung des Reiserechts in exemplarischen Fällen sowie im Rahmen der beruflichen Tätigkeit.
  • Sie erwerben die Befähigung zum Recherchieren der einschlägigen Rechtsvorschriften und Literatur.
  • Sie erwerben die Befähigung zum Umgang mit Rechtstexten (Gesetzen, Verordnungen, Verträgen, Urteilen, AGB).
Fachübergreifende Kompetenzen:
  • Das analytische Denken und der zutreffende fachsprachliche Ausdruck der Absolventinnen und Absolventen werden entwickelt.
  • Die Absolventinnen und Absolventen erwerben die Befähigung zur Gruppenarbeit sowie die Fähigkeit erarbeitete Ergebnisse zu dikutieren und präsentieren.
  • Die Absolventinnen und Absolventen erwerben erste Fähigeiten, wesentliche Anforderungen wissenschaftlicher Redlichkeit für ihr Handeln zu internalisieren sowie Grundfragen und Grundbegriffe der rechtlichen Werteordnung in Betracht zu ziehen. Sie beginnen deskriptive, normative Aussagen zu unterscheiden. Sie können unter Einbezug von Werten begründete einfach gelagerte Entscheidungen treffen.
  • Die Absolventinnen und Absolventen erwerben erste Fähigkeiten, rechtliche Probleme zu erkennen und zu lösen sowie
  • mit anderen Akteuren in einem juristischen Raum zu kommunizieren. Sie können sich mit Betroffenen und Fachleuten vernünftig auf eine Konfliktlösung einigen. Sie können dazu adäquate Kommunikationsformen auswählen und gezielt einsetzen.

Notwendige Voraussetzungen für die Teilnahme:keine

Literatur:Gesetze: BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), BGB-InfoV,

Vorlesungsbegleitende Skripte und Visualisierungen zu den Gegenständen der Vorlesung für alle klausurrelevanten Themengebiete;

Führich, Ernst: Handbuch des Reisevertrags-, Reisevermittlungs-, Reiseversicherungs- und Individualreiserechts, C.H. Beck, 8. Auflage sobald erschienen;
Führich / Brenner, Basiswissen Reiserecht, Grundriss des Reisevertrags- und Individualreiserechts, 4. Auflage 2018.
Frankfurter Tabelle, Kemptener Tabelle.